Hinführung
Dieser Aufsatz ist Teil IV im Rahmen der Reihe Weg(e) zur Benelux-Union – (Ab)Geschlossener Zwischenschritt zur europäischen Integration oder eigendynamischer Prozess sondergleichen? Alle Artikel der Reihe finden sich hier.
Die Meistererzählung einer Erfolgsgeschichte folgt der Logik, dass auf einen Aufstieg ein ebenso gewichtiger Bedeutungsabstieg folgen muss. In der Forschungsliteratur finden sich zahlreiche Ausführungen, die dem Benelux-Verbund Bedeutungslosigkeit aufgrund der erstarkenden EWG zuschreiben.[1] Mario Hirsch konkretisiert diesen angeblichen Abstieg und benennt als Ausgangspunkt das Jahr 1982.[2] Die unabgesprochene Abwertung des Frankens durch Belgien habe zu Spannungen mit Luxemburg und schließlich zur Entfremdung der drei Benelux-Staaten geführt.[3] Zudem habe es auch innerhalb der drei Länder zunehmende Spannungen hinsichtlich der Benelux-Zusammenarbeit gegeben, wie etwa ein zunehmendes Misstrauen Walloniens aufgrund eines erstarkenden Föderalismus im eigenen Land, der mit Blick auf die Niederlande eine Dominanz Flanderns befürchten ließ.[4] Hirsch weist ferner darauf hin, dass auch die politischen Verantwortlichen teilweise von einer Welle der Entmutigung erfasst worden seien, hatte es doch den Wunsch seitens der beratenden Versammlung gegeben, statt der Berater- eine parlamentarische Funktion auszuüben. Dieser wurde in Form des „Manifeste pour une relance du Benelux“ von 1982 formuliert.[5] Er wurde jedoch vom Ministerrat abgelehnt.[6] Der vermeintliche Rückgang von Engagement und Aktionismus als Ursache des drohenden Niedergangs des Benelux-Verbunds wird jedoch keineswegs nur bei Hirsch benannt. Vielmehr handelt es sich um ein wiederkehrendes Erklärungsmotiv der Forschungsliteratur, explizit im Jahr 2003. Zentral benannt werden dabei die wiederkehrenden internen Streitfragen nach Wesen und Organisationsform des Benelux-Verbundes, d.h. konkret der Frage, ob der Bund weiterhin intergouvernemental oder aber doch supranational auszurichten sei. Auch Sophie Vanhoonacker beschreibt eine Krise die auf eben diesen Streitfragen beruht, wobei sie als Beginn der Wende hin zu einer Schwächung des Benelux-Verbundes bereits die Entstehung der Europäischen Zollunion 1968 angibt,[7] um dann ebenfalls die Zeit bis 1990 als den Zeitraum zu beschreiben, in dem eine stetig anwachsende Gefahr eines Bedeutungsverlusts zu verzeichnen sei.[8] Dass die Behauptung einer solchen Krise aufgrund eines entsprechenden Motivationsverlustes sich jedoch im Hinblick auf die realen Verhältnisse als zu verengt zeigt, dürfte bereits im vorangehenden Aufsatz dieser Themenreihe allzu deutlich geworden sein. Und auch die Position Hirschs muss in ihrer Pauschalität angezweifelt werden.
Zu bestätigen ist für die 1970er und 1980er Jahre eine allgemeine Umbruchsphase in der globalen und damit auch europäischen Wirtschaft. Von dieser profitierte das Benelux-Bündnis aber wohl mehr als es an ihr Schaden nahm, denn dank der internationalen Liberalisierung der Kapitalmobilität konnten sich neue Akteure in Form ausländischer Firmen in den Benelux-Ländern ansiedeln und Produktionsprozesse einfacher ins Ausland verlagert werden.[9] Aus wirtschaftlicher Sicht erscheint eine Krise in den drei Staaten und mehr noch des Bündnisses also auf den ersten Blick nicht erkennbar, obschon letzteres von den zuletzt beschriebenen Wandlungsprozessen nur sekundär profitierte. Die Feststellung einer Zeit des Wandels im geographischen Benelux-Raum erscheint allerdings durchaus angemessen. Als Indiz eines ökonomischen Aufschwungs mögen indes neben der zunehmenden internationalen Integration auch die steigenden Investitionen aller drei Regierungen in den Wohlfahrtsstaat gelten, die allerdings ebenfalls eher als parallele Entwicklungen auf ein ähnliches Selbstverständnis zurückzuführen sind als auf eine tatsächliche Koordinierung.[10] Durch diese eher unkoordinierte Entwicklung erscheint es zunächst verblüffend, dass der Politologe Erik Jones den Benelux-Staaten eine gemeinsame Identität attestiert.[11] Vor dem Hintergrund des ähnlichen Selbstverständnisses als Ursache der parallelen Entwicklungen erscheint seine Haltung dagegen erklärbar.
Der Schluss einer gemeinsamen Identität erscheint jedoch zumindest für die 1980er Jahre etwas idealisiert, sprechen doch die stetigen Bestrebungen der Benelux-Regierungen eine Souveränitätsaufgabe zugunsten des Verbundes zu verhindern, sowie die besonders in der Anfangszeit der Benelux verhaltenen Reaktionen der Bevölkerung dagegen.[12] Jones kann allerdings zumindest insoweit Recht gegeben werden, als dass alle drei Staaten gemeinsame Interessen teilten, deren Antizipierung immer wieder zu kollektiven Initiativen geführt hat und somit einen gemeinsamen Erfahrungsschatz begründete.[13] Auch dass die zunehmende Findung etwaiger Übereinkünfte,[14] wie sie in den vorangegangenen Aufsätzen dieser Reihe beschrieben wurden, zuweilen die Nationalinteressen überstieg,[15] steht außer Frage. Vor diesem Hintergrund und in Anbetracht der Tatsache, dass Jones seine Studie ebenfalls 2003 veröffentlichte, enthält seine Behauptung ein überzeugendes Argument gegen die Krisenerzählung Hirschs und Vanhoonackers. Ob und inwieweit die von Jones postulierte Identität des Benelux-Verbunds jedoch gleichzusetzen ist mit einer EU-Identität oder sie mit dieser zuweilen sogar konkurrierte[16] sei an dieser Stelle infrage zu stellen und bedürfte einer Prüfung mittels empirischer Daten durch die kulturwissenschaftliche und soziologische Forschung.
In jedem Fall kann aber auch für die 1980er Jahre von prägenden gemeinsamen Erfahrungen für den inneren Zusammenhalt im internationalen Kontext gesprochen werden. Eine dieser, wenn nicht sogar die für die 1980er Jahre hervorzuhebende, gemeinsame Erfahrung mit identitätsstiftenden Zügen dürfte sicherlich die maßgebliche Beteiligung der Benelux-Staaten am Schengener Abkommen 1985 gewesen sein.[17] Nachdem sich der Benelux-Verbund bereits modellhaft als Pionier hervorgetan hatte, führte sein Engagement schließlich sogar zu einer formalen Anerkennung des Benelux-Sekretariats als Sekretariat des Schengener Übereinkommens.[18] Damit wurde nicht bloß der besondere Status des Benelux-Bündnisses innerhalb der europäischen Gemeinschaft von außen bestätigt, sondern erneut die Außenwahrnehmung als Einheit institutionell hervorgehoben. Die Gefahr, die in einer vermeintlichen Sinnkrise sowie einem drohenden Bedeutungsverlust für den Benelux-Verbund in den 1980er Jahren behauptet wurde, lässt sich in diesem Punkt nicht ausmachen.
Einer inneren Spaltung und Krise widerspricht indessen auch Sophie Vanhoonacker, die zuvor in ihrer Studie genau diesen Zustand des Verbunds beschrieben hat, indem sie das häufigere Auftreten der drei Benelux-Länder als gemeinsam agierende Staaten in den 1970er und 1980er Jahren hervorhebt.[19] Zwar betont sie auch, dass die ursprünglichen Impulse, wie etwa der Werner-Plan zur Wirtschafts- und Währungsunion aus Luxemburg oder aber der Tindemans-Bericht zur Funktion des Europäischen Rats aus Belgien, zunächst stets als unistaatliche Initiativen begannen,[20] sie stehen damit jedoch in der Tradition vorheriger Benelux-Projekte, im Zuge derer der Benelux-Verbund als Einheit eben jene Impulse aufgriff. Diese Form der Zusammenarbeit entkräftet die Annahme einer Krise. Zumindest für das Auftreten des Benelux-Verbundes im gesamteuropäischen Kontext, schien eine andere Vorgehensweise mangels Institutionalisierungsgrad und Akzeptanz von Supranationalität doch kaum denkbar. Unterschiedliche Positionen und Spannungen unter den drei Ländern sind damit aber für außenpolitische Fragen mangels ihrer grundsätzlichen Koordinierung[21] freilich nicht ausgeschlossen.
Eine wesentliche interessensgeleitete Differenz der drei Länder dürfte sicherlich im Auseinanderdriften hinsichtlich der präferierten Bündnispartner im Kontext der Währungsunionsverhandlungen bestanden haben, wobei Belgien die Nähe zu Frankreich suchte und die Niederlande sich vorwiegend mit Deutschland abstimmte.[22] Es ist jedoch fraglich, ob etwaig geringausfallende Interessensunterschiede für eine vergleichsweise wenig institutionalisierte Gemeinschaft tatsächlich den existenzgefährdenden Status einer Krise einnehmen können. Vielmehr repräsentieren sie den Normalzustand in Staatenbündnissen.
Die vorangehenden Ausführungen haben jedoch noch nicht beleuchtet, ob sich das Benelux-Bündnis selbst in einer Krise sah. Sophie Vanhoonacker beschreibt diesbezüglich, dass es explizit die vermeintlich selbsterkannte drohende Positionsminderung im Kontext der europäischen Ostintegration gewesen sei, die ein Widererstarken des gemeinsamen Ehrgeizes und Engagements hervorgebracht habe.[23] Obschon der Benelux-Verbund die Aufnahme der Oststaaten in die neugegründete EU generell begrüßte, habe die Sorge, die eigenen Interessen würden in Anbetracht eines geringeren Stimmenanteils und des Rotationsprinzips in der Europäischen Kommission weniger Gehör finden, zur Erkenntnis der Notwendigkeit gemeinsamen Handelns geführt.[24] Ob die Ostintegration auf Grundlage der geschilderten Besorgnis tatsächlich als Bedrohung wahrgenommen wurde, lässt sich nicht verlässlich überprüfen, wohl aber scheint die These eines dadurch ausgelösten Wiedererstarkens des Benelux-Bündnisses schon dadurch widerlegbar, dass eine Verminderung des gemeinsamen Engagements im Vorfeld nicht nachweisbar ist. In den Sondierungen zur zukünftigen EU vertraten die Benelux-Staaten ähnliche Reformstandpunkte und verfassten erneut ein gemeinsames Memorandum, in dem das Subsidiaritätsprinzip präferiert wurde.[25] Weder an der gemeinsamen Haltung noch am Vorgehen oder an der Beteiligung hatte sich also etwas geändert. Es kam zwar aufgrund der weiterhin stark an der Souveränität des Einzelstaates ausgerichteten Haltung des Benelux-Verbunds zu erneuten Differenzen mit Frankreich,[26] doch auch die internationale Anerkennung als Vorreiter- und Mittlerinstitution blieb zumindest in der Selbstwahrnehmung der drei Staaten unverändert, habe doch erst der Einsatz des Benelux-Verbundes laut dem ehemaligen luxemburgischen Premierminister Jean-Claude Juncker eine Einigung zwischen Deutschland und Frankreich bei den Verhandlungen zum Vertrag von Maastricht möglich gemacht.[27] Nun mögen deutsche Stimmen diese herausragende Position des Benelux-Verbundes anzweifeln,[28] eine destabilisierende Krise wie Hirsch sie in eindimensionaler Weise darstellte, lässt sich aber immerhin nicht feststellen, weshalb auch die von ihm behauptete Reaktivierung zu hinterfragen ist.[29]
Die erneute Zusammenfindung der drei Staaten habe laut Hirsch die aktuelle Bedeutung und Rolle des Benelux-Verbundes erst möglich gemacht und im Jahr 1995 begonnen.[30] Ihre Grundlage sei unter anderem die Neuausrichtung der niederländischen Außenpolitik mit dem erklärten Ziel der Beziehungsverbesserung zu den direkten Nachbarn im Jahr zuvor gewesen.[31] Die Behebung bistaatlicher infrastruktureller Probleme durch Maßnahmen wie die Vertiefung der Westscheldefahrrinne als Zugang zum Antwerpener Hafen habe so die vorangehenden enttäuschenden Erfahrungen etwaiger Alleingänge abgelöst.[32] Als ein Beispiel für rein nationalstaatlich geprägtes Handeln nennt Hirsch die gegenseitige Blockade Belgiens und der Niederlande bei der Besetzung der neuen EU-Kommissionsspitze durch das Insistieren auf den jeweils eigenen Kandidaten, was lediglich durch den Kompromiss einer Einigung auf den luxemburgischen Premierminister nach der Schlichtung durch den deutschen Bundeskanzler Helmut Kohl gelöst werden konnte.[33] Geradezu pathetisch spricht Hirsch vor diesem Hintergrund von einer „Renaissance“[34] der Benelux, die maßgeblich durch die niederländischen und luxemburgischen Premierminister Wim Kok und Jean Claude-Juncker angetrieben worden sei.[35] Doch in Anbetracht des bereits als konstruiert herausgearbeiteten Bruchs erscheint diese These kaum haltbar. Die Frage muss also lauten, ob nicht eher von einem kontinuierlichen Bedeutungswandel des Benelux-Verbundes zu sprechen ist.
Denn kontinuierlich waren auch die in den vorangehenden Beiträgen bereits vorgestellten Meinungs- und Interessensdifferenzen zwischen den Benelux-Ländern. Ein Trugschluss wäre es wohl zu glauben, diese hätten sich mit dem Jahr 1995 verflüchtigt. Noch während der Nizza-Verhandlungen über die institutionelle Reformierung der Europäischen Union offenbarten sich Diskrepanzen zwischen den Zielen Belgiens und der Niederlande.[36] Nichtdestotrotz gelangen auch weiterhin kollektive Erfolge und Einigungen auf gemeinsame Zielsetzungen.[37] So lässt sich wohl immerhin eine programmatische Veränderung für den Benelux-Verbund im Jahr 1995 ausmachen, was sich im Memorandum anlässlich des 50. Jahrestags des Ministerrats der Wirtschaftsunion artikulierte.[38] Darin wurde die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in den Bereichen Umwelt, Landes- und Infrastrukturplanung sowie (Grenzpendler-)Mobilität als Zielformulierung festgelegt.[39]
Anzumerken sind dabei zwei Aspekte: Einerseits, beschränkt sich die Zielsetzung auf Bereiche, in denen man sich von der Benelux-Kooperation einen ausgewiesenen „Mehrwert“ versprach.[40] Die grundsätzliche Neuausrichtung, die sich also u.a. aus Hirschs nahezu idealistischem Wortlaut der „Wiedergeburt“ ableiten ließe, lässt sich hier zunächst jedenfalls nicht finden. Bekräftigt wird diese Einschätzung durch die Rede des luxemburgischen Außenministers Jacques F. Poos vor der Beratenden Parlamentarischen Versammlung, in der er nach wie vor das Subsidiaritätsprinzip als Prämisse herausstellte.[41] Auch die Verkleinerung des Brüsseler Generalsekretariats[42] deutet dabei eher auf eine Neuausrichtung in Grenzen.
Andererseits ergab sich die Neuausrichtung keineswegs als geplanter isolierter Akt oder vollzog sich plötzlich. Durch längerfristig in Gang gesetzte Prozesse hatte sie sich bereits zuvor angekündigt und war eine Reaktion auf die Veränderungen ihrer Zeit. Die Ambitionen des Benelux-Verbundes während der Nizza-Verhandlungen die EU „effizienter, stärker, demokratischer und transparenter [zu] machen, bevor sie sich erweitert“[43] bauen so beispielsweise auf der gemeinsamen Haltung der drei Länder während der Maastricht-Verhandlungen auf.[44]
Der in letzterem Punkt implizierte Aspekt einer stärkeren Ausrichtung der einzelnen Benelux-Staaten auf eine europäische Integration, mag aber durchaus beobachtbar gewesen sein.[45] Dass dies jedoch gleichbedeutend gewesen sei mit einer Vernachlässigung der Arbeit an der Benelux-Zusammenarbeit,[46] wodurch der Verbund in erster Linie die Stellung eines Auffangbeckens einnahm, sollte die EU an der Integration Skandinaviens scheitern,[47] muss in Anbetracht der Tatsache, dass man die Funktionen der Benelux-Zusammenarbeit zuvor erweitert hatte, bestritten werden. Des Weiteren hätte eine Neuausrichtung des Benelux-Verbundes, die ausschließlich der Absicherung Europas dienlich gewesen wäre, nicht etwa eine „Renaissance“ der Benelux bedeutet, sondern vielmehr eine fortgesetzte Krise. Auch hier erscheint Hirschs Argumentation nicht schlüssig und ebenso konstruiert wie seine undifferenzierte Behauptung einer Krisenzäsur des Benelux-Verbundes.
Denn auch Ende der 1990er Jahre wurde die Benelux im internationalen Gefüge als Einheit wahrgenommen. Und erneut war es das Instrument Memorandum, das hierfür maßgeblich verantwortlich war. So formulierten die drei Benelux-Vertreter im Kontext der Turiner Regierungskonferenz 1996[48] eine gemeinsame Positionsschrift, die als Manifest einer allmählich entstehenden gemeinsamen Benelux-Vorstellung von der Zukunft der EU zu sehen ist. Im Fokus stand dabei u.a. die Forderung einer stärkeren Zusammenarbeit der EU im Bereich der dritten Säule, der Innen- und Außenpolitik.[49] Im Kontrast zum bisher vertretenen Grundsatz die eigene Souveränität nicht anzutasten war dies ein neuer Standpunkt. Die Benelux-Initiative zur Aufnahme des „Mechanismus der verstärkten Zusammenarbeit“ in den EU-Vertrag[50] sollte allerdings auch weiterhin unmissverständlich deutlich machen, dass sich der intergouvernementale Grundsatz des Benelux-Verbunds nach wie vor nicht verändert hatte. Zugleich repräsentierte der Benelux-Verbund jedoch eine Einheit, die für den Erfolg der supranationalen EU wichtig war, was durch die Aufnahme des Schengen-Abkommens in den EU-Vertrag[51] sowie die Formulierung der EU-Klausel Artikel 380 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,[52] welche der Benelux in der Tradition des EWG-Vertrags explizit ein Weitergehen über das EU-Recht hinaus gestattet, deutlich wird.
Auch wenn das Krisennarrativ somit nicht zutrifft, muss für die Fokuserweiterung des Benelux-Verbundes in den 1990er Jahren und der damit verbundenen neuen Dynamik doch eine Ursache ausgemacht werden. Obschon es sich, wie bereits erwähnt, nicht um eine plötzliche Veränderung handelte, ist dieser Kurswechsel doch ebenso wenig als selbst-isolierter Prozess zu betrachten. Vielmehr ist davon auszugehen, dass nicht bloß der Benelux-Verbund seine Vision für die weitere europäische Integration formulierte, sondern umgekehrt auch der fortwährende Prozess europäischer Integration auf die Kurserweiterung der Benelux-Kooperation gewirkt haben dürfte. Für einen solchen kausalen Zusammenhang lassen sich selbstverständlich keine eindeutigen Belege finden. Auch würde das Zusammenwirken von europäischer Integration mit Entstehung der Europäischen Union und Umgestaltung des Benelux-Verbundes den Umfang dieses Beitrags bei Weitem übersteigen und müsste daher in Form eines eigenen Beitrags untersucht werden. Es ist jedoch auf Basis der erörterten Neufokussierung EU-bezogener Themen von drei wesentlichen Faktoren hypothetisch auszugehen, welche die Benelux-Zusammenarbeit und ihre Initiativen für und in der Europäischen Union beeinflusst haben dürften. Als direkte Nachbarstaaten wird erstens die deutsche Wiedervereinigung auch für die Benelux-Länder einen außenpolitischen Einschnitt markiert haben. Die Bedeutsamkeit ihrer Implikationen für die Zukunft der europäischen Integration, welche der ehemalige Bundeskanzler Helmut Kohl für seine Initiative zur Osterweiterung nutzte,[53] müssten sich dementsprechend auch auf die Benelux-Zusammenarbeit und ihre weitere Ausrichtung ausgewirkt haben. In Form der Osterweiterung wird hier bereits die zweite Hypothese zu den Ursachen der Benelux-Neuausrichtung angeführt. Dass auch in diesem Kontext keine abschließende eindeutige Beurteilung der tatsächlichen Beeinflussung möglich ist, wurde bereits eingehend erklärt. Allerdings wäre im Zuge weiterer Untersuchungen ebenso zu überprüfen, ob und inwieweit nicht auch andere Erweiterungsinitiativen, wie jene Frankreichs zur Zusammenarbeit der EU mit den Mittelmeer-Anrainerstaaten,[54] die Fokuserweiterung des Benelux-Verbundes evozierte. Als dritte und letzte Hypothese kann angenommen werden, dass die neu entstehende Europäische Union selbst durch die mit verbundenen Erfahrungen prägend gewesen sein könnte. Explizit die Berührung mit einem innovativ erhöhten Maß an institutioneller und struktureller Koordinierung könnte entscheidend gewesen sein. Dabei ist anzumerken, dass auch hier keine eindeutigen Befunde existieren, die einen unmittelbar resultierenden Wunsch vergleichbarer Institutionalisierung für die Benelux-Kooperation belegen. Anhand der neuen Zielsetzungen, die der Benelux-Zusammenarbeit auch strukturell eine neue Qualität gaben einerseits, sowie durch das nachhaltige Festhalten am Subsidiaritätsprinzip andererseits, wie es beides bereits herausgearbeitet wurde, kann zumindest die Vermutung einer Auseinandersetzung mit den Strukturen der EU für die eigene Ausrichtung der Benelux-Zusammenarbeit formuliert werden.
Nicht von der Hand zu weisen ist allerdings, dass der Benelux-Verbund mit seinem erweiterten Fokus zwar als Einheit nicht aber als vereinheitlicht wahrgenommen werden kann. Gegen die als einseitig wahrgenommene engere Zusammenarbeit Belgiens mit den anderen beiden Benelux-Ländern und der BRD, welche der flämischstämmige damalige belgische Außenminister Erik Derycke 1995 öffentlich bewarb und welche ein Gegenplädoyer zur stärkeren Ausrichtung an Frankreich darstellte, äußerte sich in Wallonien Protest.[55] Sowohl die innere als auch die äußere Entwicklungsdynamik erscheint mit Blick auf die spätere Kooperation des Benelux-Verbundes mit NRW also keineswegs unidimensional oder geschlossen. Nicht zuletzt der weite Rahmen der Memoranda ermöglichte aber, dass der äußere Eindruck innerer Geschlossenheit entstehen konnte. Durch weitgefasste Übereinkünfte zwischen den Benelux-Ländern konnten Diskrepanzen innerhalb des Verbundes, welche sich gerade auch während der Regierungskonferenzen immer wieder offenbarten, überwunden werden.[56] Schriftlich fixierte Einigungen, wie etwa hinsichtlich Asyl- und Einwanderungsfragen infolge der Verhandlungen zum Vertrag von Amsterdam 1999,[57] repräsentierten dabei oft nur einen Minimalkonsens, der dem Prinzip folgte, eine Gemeinschaft sei sowohl gesamteuropäisch als auch im kleineren Rahmen die beste institutionelle Organisationsform.[58]
Dabei sind und waren Initiativen und Impulse ausgehend vom Benelux-Verbund weniger als Generalbeschluss der jeweiligen Unionen zu deuten, sondern als parallele Entwicklungen, wie etwa der gleichzeitige Rücktritt von den jeweils nationalen Währungen 2002.[59] Diese parallelen Schritte mündeten oftmals erst sekundär in gemeinsamen Einigungen, wobei der Benelux-Verbund von außen durchaus in der Konsequenz als Einheit wahrgenommen wurde. Vanhoonacker sieht die Stärke des Benelux-Verbundes etwa in der Entscheidungsherbeiführung auf europäischer Ebene durch ein gemeinsames überzeugendes Auftreten.[60] Dabei ist Einigkeit nicht unbedingt dasselbe wie Einheit, denn etwaige Meinungsverschiedenheiten waren in der Benelux-Zusammenarbeit, wie in dieser Reihe deutlich geworden sein dürfte, durchaus keine Seltenheit.[61] Die Findung von Übereinkünften wurde demgegenüber gerade durch die geringfügig institutionalisierte Form des Benelux-Verbundes, dank derer jedes der drei Länder seine Eigenständigkeit wahren konnte, erleichtert. Auch die Aufhebung der wirtschaftlichen Fokussierung mit Unterzeichnung des neuen Benelux-Vertrags 2008, welcher aus der Benelux-Wirtschaftsunion die heutige Benelux-Union machte,[62] und zugleich die „flexible Projektorganisation“[63] der Benelux vorläufig vollendete hat zu jener Erleichterung beigetragen. Es war jedoch vor allem die Wechselwirkung zwischen dieser Funktionsweise des Benelux-Bündnisses und den gesamteuropäischen Integrationsprozessen,[64] welche dem Verbund die Rolle als „Wegbereiterin“[65] der EU garantierte, wobei eine bloße Reduktion auf diese ungerechtfertigt erscheint. Neuere Abkommen infolge der Grenzaufhebung 2004, wie das Abkommen von Senningen über grenzüberschreitende Polizeieinsätze, sowie die Verbindung mit NRW seit 2008 durch die gemeinsame politische Erklärung über ihre enge Zusammenarbeit,[66] ließen den Benelux-Verbund zu einer eigenständigen politischen Einheit parallel zur EU, wenn man so will einer ‚Wegbegleiterin‘, werden. Durch die gemeinsamen politischen Erfahrungen mag indes auch von einer inneren Einheit gesprochen werden, wobei diese wie auch die immerhin für zwei der drei Länder gemeinsame Großregion,[67] die Grande Région[68][69] durchaus identitätsstiftende Züge aufweist. Von einer gemeinsamen Identität zu sprechen, würde jedoch die Gleichgültigkeit der Bevölkerung der drei Einzelstaaten[70] sowie das einzelstaatliche Bestehen auf die jeweils eigene Souveränität verkennen. Primär erscheint die außenpolitische Koordinierung nach rationalen Maßstäben zu fungieren, es ist jedoch nicht auszuschließen, dass der gemeinsame Erfahrungshorizont unbeabsichtigt ein kollektives Bewusstsein angestoßen hat, das sich in Zukunft noch artikulieren wird.
Die vorliegende Aufsatzreihe „Weg(e) zur Benelux“ hat gezeigt, dass die ursprünglich aus wirtschaftlichen Interessen vor dem Hintergrund ökonomischer Interdependenzen gegründete Union in ihrer Parallelität zu sowie ihrem Zusammenwirken mit der europäischen Integration eine innere Eigendynamik entwickelt hat. Diese hat allein durch die kontinuierlichen gemeinsamen Erfahrungen im internationalen Gefüge, wobei die äußere Wahrnehmung als Pionier ebenso prägend wie negative Bewertungen gewesen sein dürften, den Status einer Gemeinschaft aus Zweckrationalität bereits lange überstiegen. Gerade im Bereich der kulturwissenschaftlichen Forschung ergeben sich daher weitere Fragestellungen nach Tendenzen zu gemeinsamen Identitäten und Zusammengehörigkeitsgefühlen, sei es nun in Form einer Fokussierung der in der Aufsatzreihe nur angedeuteten Annäherungen und Wahlverwandtschaften zwischen einzelnen Bevölkerungsgruppen und Regionen oder im Zuge der Untersuchung Benelux-eigener Traditionsbildung. Im Kontext letzterer bestehen für die historische Forschung noch zahlreiche Desiderata hinsichtlich der Benelux-Forschung: Ob eine Analyse der noch wenig beachteten Rolle der Benelux als Mitbegründer der NATO[71] oder eine Untersuchung der Rolle Luxemburgs, deren sekundärer bzw. z.T. unklarer Status in der Literatur hier teilweise angeklungen sein dürfte, die Forschungspotentiale und -perspektiven erscheinen noch längst nicht ausgeschöpft, was nicht bloß die geringe Menge an Fachliteratur bestätigt, sondern auch die teils konkurrierenden Jahreszahlen für die Entstehungs- und Entwicklungsereignisse einer doch eigentlich im Herzen Europas befindlichen Region. Die vorliegende Aufsatzreihe mag hier aber immerhin einen ersten Anstoß zur Erfassung einer inter- wie transnationalen Geschichte der Benelux gegeben haben. Jedoch sind die „Weg(e) zur Benelux“ noch längst nicht zur Gänze erschlossen.
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[1] Vgl. Woyke, Wichard, Art. „Benelux-Wirtschaftsunion (Union Douanière Benelux/The Benelux Economic Union)“, in: Uwe Andersen (Hrsg.), Handwörterbuch Internationale Organisationen, Wiesbaden, 21995, S. 56-59, S. 59.
[2] Vgl. Hirsch, Mario, „Benelux ist mehr als nur ein geographischer Begriff: Ein Motor der europäischen Integration“, in: Danuta Kneipp und Eckart D. Stratenschulte (Hrsg.), Staatenkooperation in der EU und darüber hinaus, Opladen, 2003, S. 43-50, S. 45.
[3] Vgl. ebd.
[4] Vgl. ebd.
[5] Vgl. ebd., S. 48.
[6] Vgl. ebd., S. 49.
[7] Vgl. Vanhoonacker, Sophie, „Eine Bestandsaufnahme der Benelux-Kooperation“, in: Danuta Kneipp und Eckart D. Stratenschulte (Hrsg.), Staatenkooperation in der EU und darüber hinaus, Opladen, 2003, S. 33-41, S. 36.
[8] Vgl. ebd.
[9] Vgl. Jones, Erik, „The Benelux Countries: Identity and Self-Interest”, in: Simon Bulmer und Christian Lequesne (Hrsg.), The Member States of the European Union (The New European Union Series), Oxford, 2003, S. 164-184, URL: https://citeseerx.ist.psu.edu/document?repid=rep1&type=pdf&doi=68215147594 fcfeee504acccac8cdbb69161904d, (12.08.2024), S. 8.
[10] Vgl. ebd., S. 10.
[11] Vgl. ebd., S. 14.
[12] Vgl. LEPSZY, Norbert und WOYKE, Wichard, Belgien, Niederlande, Luxemburg. Politik, Gesellschaft, Wirtschaft, Leverkusen, 1985, S. 214.
[13] Vgl. JONES, The Benelux Countries, S. 14.
[14] Vgl. Blom, Hans und Lamberts, Emiel, „Epilogue. Unity and Diversity in the Low Countries“, in: Hans Blom und Emiel Lamberts (Hrsg.), History of the Low Countries, New York und Oxford, 2006, S. 472-485, S. 484.
[15] Vgl. JONES, The Benelux Countries, S. 14.
[16] Vgl. ebd.
[17] Vgl. SCHÜRINGS, Ute, Benelux. Porträt einer Region, Berlin, 2017, S. 17.
[18] Vgl. WOYKE, Benelux-Wirtschaftsunion, S. 59.
[19] Vgl. VANHOONACKER, Bestandsaufnahme der Benelux-Kooperation, S. 36.
[20] Vgl. VANHOONACKER, Bestandsaufnahme der Benelux-Kooperation, S. 36.
[21] Vgl. LEPSZY und WOYKE, Belgien, Niederlande, Luxemburg, S. 216.
[22] Vgl. Bitsch, Marie-Thérèse, „La France dans la construction européenne face à l’Allemagne et au Benelux. (1950-2000)“, in: Michel Dumoulin et al. (Hrsg.), Encore ces chers voisins. Le Benelux, l’Allemagne et la France aux XIXe et XXe siècles, Stuttgart, 2014, S. 95-101, S. 97.
[23] Vgl. VANHOONACKER, Bestandsaufnahme der Benelux-Kooperation, S. 37.
[24] Vgl. ebd.
[25] Vgl. PFETSCH, Frank R., Die Europäische Union. Geschichte, Institutionen, Prozesse, München, 1997, 2. erw. und akt. Aufl., S. 276.
[26] Vgl. BITSCH, La France dans la construction européenne, S. 97.
[27] Vgl. Loth, Wilfried, „Die Bundesrepublik Deutschland und ihre Politik gegenüber den Benelux-Staaten und Frankreich“, in: Michel Dumoulin et al. (Hrsg.), Encore ces chers voisins. Le Benelux, l’Allemagne et la France aux XIXe et XXe siècles, Stuttgart, 2014, S. 77-92, S. 90.
[28] Vgl. BITSCH, La France dans la construction européenne, S. 97.
[29] Vgl. HIRSCH, Motor der europäischen Integration, S. 45.
[30] Vgl. ebd.
[31] Vgl. ebd., S. 46.
[32] Vgl. ebd.
[33] Vgl. ebd., S. 47.
[34] Ebd.
[35] Vgl. HIRSCH, Motor der europäischen Integration, S. 47.
[36] Vgl. VANHOONACKER, Bestandsaufnahme der Benelux-Kooperation, S. 38.
[37] Vgl. ebd.
[38] Vgl. HIRSCH, Motor der europäischen Integration, S. 47-48.
[39] Vgl. ebd., S. 48.
[40] Vgl. ebd.
[41] Vgl. ebd.
[42] Vgl. ebd.
[43] PFETSCH, Die Europäische Union, S. 276.
[44] Vgl. VANHOONACKER, Bestandsaufnahme der Benelux-Kooperation, S. 37.
[45] Vgl. HIRSCH, Motor der europäischen Integration, S. 47.
[46] Vgl. ebd.
[47] Vgl. WOYKE, Benelux-Wirtschaftsunion, S. 59.
[48] Vgl. PFETSCH, Die Europäische Union, S. 79.
[49] Vgl. VANHOONACKER, Bestandsaufnahme der Benelux-Kooperation, S. 38.
[50] Vgl. ebd., S. 40.
[51] Vgl. ebd.
[52] Vgl. SCHÜRINGS, Benelux, S. 24.
[53] Vgl. Görtemaker, Manfred, „Entwicklungen nach der Wiedervereinigung“, in: Informationen zur politischen Bildung, 352, 2022, S. 70-79, URL: https://www.bpb.de/shop/zeitschriften/izpb/der-weg-zur-einheit-352/514496/entwicklungen-nach-der-wiedervereinigung/, (05.01.2025), S. 70.
[54] Vgl. Telle, Serge, „L’union pour la Mediterranée. Un héritage contrasté, mais une continuité indispensable“, in: Outre-Terre, 23/3, 2009, S. 19-29, URL: https://doi.org/10.3917/oute.023.0019, (05.01.2025), S. 19.
[55] Vgl. HIRSCH, Motor der europäischen Integration, S. 45.
[56] Vgl. VANHOONACKER, Bestandsaufnahme der Benelux-Kooperation, S. 38.
[57] Vgl. ebd.
[58] Vgl. ebd., S. 38.
[59] Vgl. ARBLASTER, Paul, A History of the Low Countries, Houndmills, Basingstoke und Hampshire, 22012, S. 236.
[60] Vgl. VANHOONACKER, Bestandsaufnahme der Benelux-Kooperation, S. 41.
[61] Vgl. SCHÜRINGS, Benelux, S. 25.
[62] Vgl. Van Elsuwege, Peter und Chamon, Merijn, Art.: „Die Benelux-Union. Ein Laboratorium für erweiterte Integration“, in: Armin Hatje und Peter-Christian Müller-Graff (Hrsg.), Europäisches Organisations- und Verfassungsrecht, Baden-Baden, 2014, S. 905-917, URL: https://www.nomos-elibrary.de/10.5771/9783845258317/europaeisches-organisations-und-verfassungsrecht, (12.08.2024), S. 906.
[63] ebd., S. 906
[64] Vgl. ebd., S. 917.
[65] ebd., S. 906.
[66] Vgl. ebd, S. 908.
[67] Vgl. Schirmann, Sylvain „Les régions frontalières du périmètre Benelux, Allemagne, France dans le contexte de l’intégration européenne“, in: Michel Dumoulin et al. (Hrsg.), Encore ces chers voisins. Le Benelux, l’Allemagne et la France aux XIXe et XXe siècles, Stuttgart, 2014, S. 143-146, S. 145.
[68] Zu dieser gehören auch Teile Frankreichs und Deutschlands.
[69] Vgl. o.A., „Die Großregion kompakt. Kooperationsraum“, in: Großregion.net (2024), URL: https://www.grossregion.net/Die-Grossregion-kompakt/Kooperationsraum, (28.11.2024).
[70] Vgl. HIRSCH, Motor der europäischen Integration, S. 43-44.
[71] Vgl. ARBLASTER, A History of the Low Countries, S. 236-237.