Hinführung
Dieser Aufsatz ist Teil III im Rahmen der Reihe Weg(e) zur Benelux-Union – (Ab)Geschlossener Zwischenschritt zur europäischen Integration oder eigendynamischer Prozess sondergleichen? Alle Artikel der Reihe finden sich hier.
Die Folgejahre der gemeinsamen Zollkonvention von 1948 waren für die Benelux-Staaten in erster Linie von stetigen wirtschaftlichen Annäherungen zwischen den jeweiligen Regierungen geprägt. 1957 gelang beispielsweise die Einrichtung eines gemeinsamen Arbeitsmarktes[1] und 1958 wurde mit entsprechendem Vertragsschluss die ursprünglich angestrebte Wirtschaftsunion erreicht,[2] welche in den zeitgenössischen Einschätzungen der Vorjahre z.T. noch utopisch erschienen war.[3] Neben einer Reihe von Koordinationsmaßnahmen in den Bereichen Wirtschafts-, Finanz- und Sozialpolitik, sowie einer, wenn auch rein informellen, politischen Zusammenarbeit[4], wurde die zunächst als Staatsvertrag beschlossene Union[5] zum wegweisenden Instrument der 1950er Jahre. Obschon die eigentliche Union erst nach einer Übergangszeit von fünf Jahren aus dem Staatsvertrag entstand,[6] wurde in dieser Zeit der institutionelle Grundstein der heutigen Benelux-Union gelegt. Durch die Einrichtung weiterer Institutionen, wie dem Benelux-Gerichtshof 1965[7] [8] sowie supplementärer Beschlüsse, beispielsweise dem Prinzip der Freizügigkeit innerhalb der Benelux-Grenzen[9] durch Einführung der Passunion 1960[10] fand die Union ihre vorläufige Vollendung. Dabei offenbarten die wenig strukturierte politische Koordination dieser Zusammenarbeit sowie der Aufbau der Union selbst als intergouvernementaler Zusammenschluss, dessen oberste Entscheidungsinstanz ein Ministerkomitee darstellte, dass eine Aufgabe der staatlichen Souveränität zugunsten der Union keine Option darstellte.[11] Die Vermutung, dass die Union eine reine Interessensgemeinschaft sei, wäre daher auch für die Phase nach 1948 aufstellbar gewesen, wobei sich vor dem Hintergrund der gleichzeitig herausbildenden internationalen Wirtschaftsgemeinschaften wie der Euratom 1952 und der EWG 1957, die Frage stellen muss, mit welcher Legitimation eine kleinere, funktional im Vergleich zu den gesamteuropäischen ökonomischen Bestimmungen scheinbar redundante Wirtschaftsunion an ihrem eigenen Entstehungsprozess festhielt.[12] Die Bewertung des Benelux-Verbundes innerhalb der Forschungsliteratur erscheint dementsprechend für den in diesem Aufsatz fokussierten Zeitabschnitt bis 1982 keineswegs eindeutig. Wie stichprobenartige Betrachtungen von zeitgeschichtlichen Aufsätzen der letzten 20 Jahre belegen,[13] stellt die Interpretation des Benelux-Verbundes als sich ausbildende wesentliche Antriebskraft für die europäische Integration einen konstanten Ansatz dar.[14] Divergent sind dabei jedoch vor allen Dingen die Nuancierungen der Deutungen, inwiefern der Benelux-Verbund in diesem Zusammenhang als einheitliche Institution auftrat. Das Spektrum reicht dabei je nach narrativer Zielsetzung der Autor*innen von idealisierend vereinheitlichenden Meistererzählungen[15] über differenziertere Analysen[16] bis zu klaren Absagen gegenüber reduktiver Einheitsfeststellungen.[17] Während erstgenannte Ansätze den für diesen Aufsatz relevanten Zeitabschnitt durch Behauptung eines einheitlichen innovativen Aufstiegs des Benelux-Verbundes im europäischen Kontext verklären,[18] konzentriert sich der vorliegende Aufsatz auf die nuancierteren Untersuchungen, wie sie etwa bei Wilfried Loth angedeutet sind[19] sowie kritischere Zugänge, wobei beispielhaft Michel Dumoulin zu nennen ist.[20]
Um die Rolle und das Auftreten des Benelux-Verbundes im Kontext der europäischen Integration vor diesem Hintergrund kritisch zu hinterfragen, bedarf es eines genaueren Blickes darauf, wie der Benelux-Verbund in den Anfängen der europäischen Integration involviert war und wie er sich gleichzeitig von diesen abzuheben vermochte. Um zunächst die Außenwahrnehmung der Benelux-Staaten in den 1940er und anfänglichen 1950er Jahren zu verstehen, bietet es sich an, eine Deutung der politischen Rolle Luxemburgs auf den gesamten Benelux-Verbund zu übertragen, werden die Benelux-Staaten doch in der Außenwahrnehmung immer wieder als Großraum zusammengefasst.[21] So nahmen die drei verhältnismäßig kleinen Länder den Status einer „influence without power“ ein.[22] Für große europäische Akteure wie etwa Frankreich sollten die Benelux-Staaten auch über diese Zeit hinaus von geringerer Bedeutung,[23] jedoch als Repräsentanten einer unstrittig essentiellen industriell-urbanen Region Europas[24] unumgängliche Mitspieler sein, was den Weg zu den von ihnen später eingenommenen Vermittlerrollen ebnen sollte.[25] Verhandlungen über eine etwaige Erweiterung der Zollunion mit Frankreich vor und nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges[26] mögen dieses untergeordnete Interesse europäischer Großmächte an den Benelux-Staaten belegen. Dass besagte Verhandlungen zwischen dem Benelux-Verbund und Frankreich nur schleppend vorangingen und immer wieder stagnierten, bis sie letztlich 1950 vor dem Hintergrund der britischen Ankündigung einer europäischen Zahlungsunion zum Erliegen kamen,[27] ist ein Beweis für die Geringschätzung des Potentials des Benelux-Verbundes seitens anderer europäischer Staaten. Dieses nahm im Zuge der europäischen Integration allerdings keineswegs ab. In erster Linie führte aber wohl die geographische Lage der Benelux-Staaten dazu, dass die anderen Gründungsmitglieder der Montanunion sie zu einer Beteiligung an eben dieser aufriefen.[28] Auch die Entstehung der EGKS, deren Verhandlungen parallel zu den Sondierungen im Benelux-Verbund abliefen,[29] wäre wohl ohne Beteiligung Belgiens, der Niederlande und Luxemburgs undenkbar gewesen. Allerdings waren nicht alle drei Länder gleichermaßen begeistert vom Schumann-Plan. Belgien etwa stimmte in Anbetracht der Sorge dem dadurch erwachsenden wirtschaftlichen Konkurrenzdruck nicht standhalten zu können nur unter Vorbehalt zu und beanspruchte für sich die Option eines möglichen Austritts zu einem späteren Zeitpunkt sowie die höhere Bezuschussung der eigenen Industrie.[30] Und auch Luxemburgs Sorge vor schwindender Geltung manifestierte sich in altbekannter Skepsis, fürchtete man doch Belgien könne die neuen Strukturen nutzen um die Bestimmungen der gemeinsamen Zollunion von 1921 zu unterwandern.[31]
Im Umgang mit Drittstaaten wird somit ersichtlich, was im vorangehenden Aufsatz dieser Reihe aus einer Innenperspektive noch obskur wirkte: Die Beteiligung Luxemburgs an den Unionskonsolidierungen. So beteiligte sich Luxemburg ganz offenbar zur Wahrung bereits getroffener Bestimmungen. Gleichwohl kann von einer inneren Einheit, obschon es sich hier noch um die Prä-Wirtschaftsunionszeit handelt, mit Blick auf den Benelux-Verbund an dieser Stelle keineswegs gesprochen werden, wohl aber von wachsenden wirtschaftlichen Interdependenzen. Zwar traten alle drei Staaten internationalen Organisationen wie der UNO oder der NATO gleichzeitig bei, wofür Luxemburg sogar die in seinem Grundgesetz festgehaltene Neutralität aufgeben musste,[32] und waren gleichermaßen an der Gründung der heutigen OECD beteiligt,[33] jedoch kann dadurch noch nicht von einer Einheit gesprochen werden.[34] An dieser Stelle ließe sich treffender von einer parallelen politischen Integration der drei Staaten sprechen.
Ein Aspekt, in dem alle drei Benelux-Staaten explizit eine gemeinsame Meinung vertraten und der sich auch in den Beschlüssen zur Benelux-Wirtschaftsunion wiederfindet, war die Ablehnung bzw. dezidierte Begrenzung von Supranationalität. In diesem Kontext wirft Dumoulins Kritik an dem Trugschluss die benelux-interne Koordinierung habe nach dem Muster „trois petits font un grand“[35] zum bloßen Ausgleich von Mächteungleichheiten stattgefunden, ein wichtiges Schlaglicht auf die Verfasstheit des Benelux-Verbundes, suggeriert diese Formel doch, dass drei uneinheitliche Staaten in generalisierender Manier vereinheitlichet werden können, da sie zur Souveränitätsaufgabe bereit seien. Die den drei Benelux-Staaten wichtige staatliche Souveränität wird besonders anhand ihrer Haltung im Kontext gemeinsamer Initiativen deutlich: Dem Impuls der Benelux-Regierungen folgend wurde so u.a. der Einfluss der Hohen Behörde der EGKS durch einen Ministerrat, eine parlamentarische Versammlung und einen Gerichtshof begrenzt.[36] Diese Haltung und Verhinderung einer übergeordneten Instanz wurde durchaus nicht von allen Mitgliedsstaaten der EGKS begrüßt. So teilte z.B. Konrad Adenauer als Repräsentant der neu gegründeten Bundesrepublik Deutschland diese Haltung nicht.[37] Auch im Kontext der EVG-Verhandlungen vertraten die Benelux-Verantwortlichen eine auf den ersten Blick geschlossene Haltung. Sie regten beispielsweise gemeinsam die Einsetzung eines 9-köpfigen Kommissariats anstelle eines europäischen Verteidigungsministers an.[38] In Bezug auf die Verteidigungsgemeinschaft war die Geschlossenheit aller drei Parteien allerdings nur bedingt gegeben, denn Belgien stimmte als isolierte Macht erst unter dem Druck der Amerikaner dem Vorhaben zu.[39] Dennoch ergab sich für die Benelux-Staaten bei den EVG-Verhandlungen ein Konflikt mit einer gemeinsamen Gegenpartei in Form von Frankreich. Nach der Weigerung des französischen Premierministers Pierre Mendès France einem allgemeinen ABC-Waffenverzicht zuzustimmen, zeigten sich die Vertreter aller drei Regierungen solidarisch mit dem dadurch isolierten Deutschland, indem sie für ihre Länder eine eigene Verzichtserklärung herausgaben.[40] Mag es sich auch hier weniger um eine Benelux-Initiative, denn vielmehr ein paralleles und ad-hoc koordiniertes politisches Agieren handeln, wird doch zumindest eine gemeinsame Position deutlich, die man spätestens seit 1947 vertrat. Zu diesem Zeitpunkt, nur zwei Jahre nach Kriegsende, verwiesen die Vertreter der Benelux-Länder auf die Notwendigkeit der wirtschaftlichen Rehabilitation Deutschlands,[41] wobei diese durchaus nicht um jeden Preis geschehen sollte, denn ein Jahr später[42] planten die Benelux-Staaten, dem Vertrag von Dünkirchen[43] zwischen Großbritannien und Frankreich beizutreten,[44] welcher sich zunächst als Schutzbündnis vor einer erneuten militärischen Aggression Deutschlands darstellte.[45] Allerdings bezogen auch hier alle drei Regierungen zugunsten Deutschlands Stellung. Unter der Federführung des belgischen Außenministers Paul-Henri Spaak[46] äußerten sie sich zum ersten Mal in einem internationalen Diskurs gemeinsam und sprachen sich für eine Abwendung von der politischen Fokussierung auf eine Erweiterung der Bestimmungen gegenüber jeglicher Art Aggression aus.[47] Die aus dieser Haltung resultierende Einigung in Form des Brüsseler Pakts, für den Belgien nun seinerseits seine vorige Neutralitätsposition aufgab,[48] wurde als „Spaakistan“ allerdings in erster Linie der belgischen Regierung zugeschrieben.[49] Nichtsdestotrotz blieb die Integration Deutschlands ein wesentlicher gemeinsamer Schwerpunkt der Politik der Benelux-Staaten. Sie vertraten diese Position offensiv gegenüber ihren europäischen Nachbarn und verursachten dadurch letztlich bei den Erweiterungsverhandlungen zur Zollunion mit Frankreich erwähnte Stagnation.[50]
Doch wie bereits beispielhaft an den Konsolidierungen zur EGKS gezeigt werden konnte, wurden die Initiativen aus den Benelux-Staaten in Deutschland nicht ausschließlich als innovativ und integrationsfördernd, sondern teilweise vielmehr als hinderlich wahrgenommen. Die Memoranden des belgischen Außenministers Paul-Henri Spaak und des niederländischen Außenministers Johan Willem Beyen zur geplanten Wirtschaftsunion aus dem Jahr 1955, welche als „relance européenne“ bezeichnet wurden[51] und ihnen später den Ruf als Gründerväter der EU verschaffen sollten,[52] wurden von Adenauer kritisch gesehen,[53] standen sie doch weniger als Konkurrenz zum Benelux-Verbund, als vielmehr in den Diensten entsprechender Eigeninteressen, konkret der maßgeblichen Anregung eines intergouvernementalen Ansatzes.[54] Wichtig zu erwähnen erscheint dabei, dass diese Separatmemoranden nicht als Benelux-Initiative begonnen, jedoch zu einem Benelux-Projekt zusammenwuchsen. Wenngleich beide Memoranden anfänglich unterschiedliche Schwerpunkte setzten – Spaak konzentrierte sich in Absprache mit Monnet auf den Aspekt sektoraler Integration, wohingegen Beyen die Initiierung genereller wirtschaftlicher Integration sowie eines gemeinsamen Marktes hervorhob[55] – konnten sich die Vertreter aller drei Benelux-Staaten letztlich auf einen gemeinsamen Entwurf, auch bekannt als das „Benelux-Memorandum“, welches die Gründung einer Zollunion zwischen den Mitgliedern der Montanunion vorsah, im Mai 1955 einigen.[56] Zwar zögerte der luxemburgische Außenminister Joseph Bech zunächst aufgrund der Sorge, Luxemburg könne in diesem Gefüge übergangen werden, er stimmte jedoch letztlich zu.[57] Eine Differenz innerhalb des Verbundes der Benelux-Staaten hinsichtlich der Sicherheitsinteressen, explizit in Bezug auf die US-Truppenpräsenz in Europa, hatte die Einigung zuvor ebenfalls verzögert.[58] Explizit Belgiens Regierungsvertreter sahen sich überdies nach den Erfahrungen der EVG-Verhandlungen mit Legitimationsproblemen im eigenen Land konfrontiert, blickte man doch nun noch kritischer auf supranationale Tendenzen, wohl wissend, dass eine intergouvernementale Lösung für die Wirtschaftsunion nicht ausreichend gewesen wäre.[59]
Trotz dieser Herausforderungen wurde das „Benelux-Memorandum“ zum wegweisenden Dokument für die Römischen Verträge und die daraus erwachsende EWG.[60] Dem Benelux-Verbund kam somit eine Pionierfunktion zu, welche sich durch das von Spaak und Beyen initiierte Konsolidierungstreffen der Sechs in Messina, bei welchem auch erstmals über eine gemeinsame Koordinierung der Atomenergie diskutiert wurde,[61] noch verstärkt haben dürfte. Obschon Luxemburg an der Initiative zu diesem Treffen nicht unmittelbar beteiligt war, erscheint es wahrscheinlich, dass infolge der subsummierenden Wahrnehmung des vorangegangenen Memorandums als Benelux-Initiative auch diese Präsenz als Benelux-Verdienst wahrgenommen wurde. Zudem wurde dem Memorandum aufgrund der ihm vorausgegangenen Überwindung etwaiger Differenzen der Stellenwert eines Benelux-Manifests zugesprochen, was dazu führte, dass der Dreistaatenverbund von außen vielleicht erstmals als Einheit, noch dazu als eine (mit-)antreibende Kraft der europäischen Integration, wahrgenommen wurde. Die Anerkennung dieser Einheit sowie der Integrationsleistung des Benelux-Verbunds kann sowohl anhand der Übernahme von Benelux-Strukturen für die EWG[62] als auch der in Artikel 233 des EWG-Vertrags festgehaltenen Sonderrolle des Benelux-Verbunds, welche diesem weitreichendere Befugnisse einräumte, abgelesen werden.[63]
Der Wahrnehmung der drei Benelux-Staaten als Einheit sowie dem wachsenden Selbstverständnis als immerhin intergouvernementale Union dürfte wohl auch die stetige Zunahme an gegenseitigen Konsultationen und kollektiver (wirtschafts-)politischer Zusammenarbeit zugutegekommen sein.[64] Doch eine bloße Reduktion auf diese Aspekte sowie die Annahme einer tatsächlichen geschlossenen Einheit würde die realen Verhältnisse verzerren. Denn trotz der gemeinsamen Erfahrungen als Staatenbündnis bestimmten Uneinigkeiten zwischen den drei Ländern ebenso sehr ihre Zusammenarbeit in den Folgejahren wie die Findung von Konsens. Als Beispiel für derartigen Dissenz sei an dieser Stelle explizit der französische Fouchet-Plan Anfang der 1960er Jahre zu benennen, welcher die Untergliederung der europäischen Integration in verschiedene Sektoren vorschlug.[65] Während die Niederlande diesen aus Sorge vor der Beeinträchtigung internationaler Kooperationen sowie einer franko-deutschen Dominanz in Europa unmittelbar ablehnte, schlossen sich Belgien und Luxemburg erst nach dem Widerspruch Frankreichs gegen den britischen Eintritt in die EWG ihrem Unionspartner an.[66] Die Streitigkeiten, die dieser Einigung vorangingen und sich explizit vor dem Hintergrund der Diskussionen über eine politische Union 1961 intensivierten,[67] hatten zuvor sogar so stark zugenommen, dass in belgischen Regierungskreisen die Sorge vor einem Auseinanderstreben der Benelux-Staaten geäußert wurde.[68] Immerhin waren sich Belgien und die Niederlande in ihrer Befürchtung einer übermächtigen Stellung Frankreichs einig,[69] was die Ursache für ein zunehmendes Auseinanderdriften des Benelux-Verbunds und Frankreichs in den 1960er Jahren darstellte.[70] Anzumerken ist allerdings, dass Luxemburg sich diesen Bedenken nicht anschloss, weshalb die aus dieser Angst resultierenden Forderungen, Großbritannien müsse in die Sondierungen zur politischen Union einbezogen werden, auch nicht als Benelux-Impuls gewertet werden darf. Dies gilt auch für politische Initiativen, wie jene zur Integration der Formulierung „Stärkung der Allianz“ in den Vertragsentwurf oder aber jene zur Beschränkung der Institutionsreformen auf Rationalisierungs- und Koordinierungsmaßnahmen.[71] Gleichwohl löste die eigenmächtige Streichung De Gaulles der entsprechenden Bestimmungen 1962 eine erneute gemeinsame Reaktion Belgiens und der Niederlande aus.[72] Die Integration Großbritanniens in den Gemeinsamen Markt wurde nunmehr zur Voraussetzung für die politische Union erkoren, welche somit zunächst blockiert wurde[73] und erst nach De Gaulles Rücktritt 1969 wieder an Auftrieb gewinnen konnte.[74] Die scheinbare Einheit der Benelux-Staaten hatte durch diese Unstimmigkeiten Risse bekommen und nach Einrichtung der europäischen Zollunion 1968 erschien es für den außenstehenden Betrachtenden als sei der anfängliche Aktionismus der drei Staaten aufgrund der zunehmenden Westintegration tatsächlich ein Stück weit erloschen,[75] obschon das scheinbar unierte europäische System noch zahlreiche Ungereimtheiten aufwies.
Der Benelux-Verbund und sein inneres wirtschaftliches Zusammenwachsen fanden hier jedoch keineswegs ihr Ende. 1971 wurde ein gemeinsames System des Markenschutzes eingeführt, die jeweiligen Zulassungsbedingungen für Medikamente wurden harmonisiert und 1976 eine einheitliche Verbrauchssteuer geschaffen sowie die Abschaffung von Grenzkontrollen auf den Weg gebracht.[76] Da diese Kontrollen, auch aufgrund unterschiedlicher Mehrwertsteuern, dennoch in allen weiteren Staaten der EWG erhoben wurden, nahm der Benelux-Verbund somit erneut eine Pionierrolle ein, aufgrund derer er seiner Zeit weit voraus zu sein schien. Der Modellcharakter des Benelux-Verbunds ist in diesem Kontext unbestritten. Sogar kritische Stimmen, die in Anbetracht zunehmender gesamteuropäischer Integration seit spätestens 1973 eine Benelux-Bedeutungslosigkeit behaupten, erkennen ihn an.[77] Ferner ist die Vermittlerrolle, welche sowohl einzelne Benelux-Staaten,[78] als auch die Benelux als Einheit[79] in den Folgejahrzehnten in der EWG und ihren Folgeorganisationen einnehmen sollten, unbestreitbar. Sie steht der Reduktion ihrer Rolle auf ihren Innovationsfaktor deutlich entgegen. Der EWG-Beitritt Großbritanniens 1973 hatte zu einer Entspannung des Verhältnisses der Benelux-Länder Belgien und Niederlande mit dem europäischen Westen geführt[80] und so den Weg für eine Rückkehr der Benelux-Zusammenarbeit und der entsprechenden Einzelparteien zur Einflussnahme im internationalen europäischen Gefüge geebnet.
Inwieweit der Benelux-Verbund als treibende Kraft für die Etablierung einer europäischen Einigung fungierte oder eher eine parallele Entwicklung zur europäischen Integration mit gegenseitiger Rückwirkung angenommen werden muss, kann dabei nicht abschließend geklärt werden. Eindeutig erscheint dagegen, dass, obgleich der Benelux-Verbund für die Zeit der 1940er bis Mitte der 1980er Jahre nur wenig institutionalisiert war,[81] seine Bedeutsamkeit als eigenständige immerhin wirtschaftliche Einheit nicht infrage gestellt werden kann. Die Koordinierung gemeinsamer Positionen im internationalen Diskurs und das Festhalten an einer stetigen Ausweitung innerer Maßnahmen, dürfte den Eigenwert des Benelux-Verbundes sowohl im Kontext einer Innen- als auch einer Außenperspektive verdeutlichen. Der ad-hoc-Charakter der gemeinsamen Positionsfindung[82] von Benelux-Projekten, die z.T. eher als einzelstaatliche Initiativen begonnen haben, sowie innere Unstimmigkeiten, die zu eigenen Interessensvertretungen führten, illustrieren, dass Einheit nicht gleichzusetzen ist mit Vereinheitlichung und Subsidiarität in den Benelux-Staaten größtenteils höher angesetzt wurde als Supranationalität. Das gilt für die Benelux-Länder für die betreffende Zeit sowohl gegenüber der Idee Europa als auch den Benelux-Verbund selbst. Ein politischer Benelux-Verbund oder gar eine eigene Identität ist daher nur uninstitutionalisiert und in einer indirekten Form für den in diesem Aufsatz zu betrachtenden Zeitraum auszuweisen.
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[1] Vgl. LEPSZY, Norbert und WOYKE, Wichard, Belgien, Niederlande, Luxemburg. Politik, Gesellschaft, Wirtschaft, Leverkusen, 1985, S. 215.
[2] Vgl. ARBLASTER, Paul, A History of the Low Countries, Houndmills, Basingstoke und Hampshire, 22012, S. 236.
[3] Vgl. Baudhuin, Fernand, „Le Benelux“, in: Politique étrangère, 14/1, 1949, S. 13-22, URL: https://www.jstor.org/stable/42708959 (12.08.2024), S. 21.
[4] Vgl. Van Elsuwege, Peter und Chamon, Merijn, Art.: „Die Benelux-Union. Ein Laboratorium für erweiterte Integration“, in: Armin Hatje und Peter-Christian Müller-Graff (Hrsg.), Europäisches Organisations- und Verfassungsrecht, Baden-Baden, 2014, S. 905-917, URL: https://www.nomos-elibrary.de/10.5771/9783845258317/europaeisches-organisations-und-verfassungsrecht, (12.08.2024), S. 907.
[5] Vgl. LEPSZY und WOYKE, Belgien, Niederlande, Luxemburg, S. 214.
[6] Vgl. ebd.
[7] Vgl. Woyke, Wichard, Art. „Benelux-Wirtschaftsunion (Union Douanière Benelux/The Benelux Economic Union)“, in: Uwe Andersen (Hrsg.), Handwörterbuch Internationale Organisationen, Wiesbaden, 21995, S. 56-59, S. 58.
[8] Petri benennt hier 1969 als Ausgangsjahr (vgl. Petri, Franz, „Kapitel 5. Belgien, Niederlande, Luxemburg vom Ende des Ersten Weltkriegs bis zur Politik der europäischen Integration (1918-1970)“, in: DERS./SCHÖFFER, Ivo/WOLTJER, Jan Juliaan, Geschichte der Niederlande. Holland, Belgien, Luxemburg, München, 1991, S. 192-234, S. 222).
[9] Vgl. Hirsch, Mario, „Benelux ist mehr als nur ein geographischer Begriff: Ein Motor der europäischen Integration“, in: Danuta Kneipp und Eckart D. Stratenschulte (Hrsg.), Staatenkooperation in der EU und darüber hinaus, Opladen, 2003, S. 43-50, S. 43.
[10] Vgl. PETRI, Belgien, Niederlande, Luxemburg, S. 222.
[11] Vgl. LEPSZY und WOYKE, Belgien, Niederlande, Luxemburg, S. 215.
[12] Vgl. ARBLASTER, A History of the Low Countries, S. 236.
[13] Vgl. Koll, Johannes, „Metropolregion Benelux-NRW?“, in: Aus Politik und Zeitgeschichte, 58/8, 2008, S. 32-38, URL: https://www.bpb.de/shop/zeitschriften/apuz/31398/metropolregion-benelux-nrw/, (12.08.2024), S. 34.
[14] Vgl. HIRSCH, Motor der europäischen Integration, S. 44.
[15] Vgl. ebd., S. 43-45.
[16] Vgl. KOLL, Metropolregion Benelux-NRW?, S. 35.
[17] Vgl. Dumoulin, Michel, „Le developpement des relations triangulaires dans le cadre de l’intégration européenne. La perspective de la durée“, in: Michel Dumoulin et al. (Hrsg.), Encore ces chers voisins. Le Benelux, l’Allemagne et la France aux XIXe et XXe siècles, Stuttgart, 2014, S. 67-76, S. 69.
[18] Etwaige Ansätze sind etwa bei Mario Hirsch (vgl. Hirsch, Motor der europäischen Integration, S.43-45) zu finden und spielen als Ausgangspunkt für eine zeitgenössische Bedeutsamkeitsdiskussion des Benelux-Verbundes im folgenden letzten Aufsatz dieser Reihe eine wesentliche Rolle.
[19] Vgl. Loth, Wilfried, „Die Bundesrepublik Deutschland und ihre Politik gegenüber den Benelux-Staaten und Frankreich“, in: Michel Dumoulin et al. (Hrsg.), Encore ces chers voisins. Le Benelux, l’Allemagne et la France aux XIXe et XXe siècles, Stuttgart, 2014, S. 77-92, S. 78.
[20] Vgl. DUMOULIN, Le developpement des relations triangulaires, S. 69.
[21] Vgl. SCHÜRINGS, Ute, Benelux. Porträt einer Region, Berlin, 2017, S. 11.
[22] Vgl. ebd, S. 29.
[23] Vgl. Bitsch, Marie-Thérèse, „La France dans la construction européenne face à l’Allemagne et au Benelux. (1950-2000)“, in: Michel Dumoulin et al. (Hrsg.), Encore ces chers voisins. Le Benelux, l’Allemagne et la France aux XIXe et XXe siècles, Stuttgart, 2014, S. 95-101, S. 99.
[24] Vgl. DUMOULIN, Le developpement des relations triangulaires, S. 69.
[25] Vgl. LOTH, Der Weg nach Europa, S. 77-78.
[26] Vgl. LOTH, Wilfried, Der Weg nach Europa. Geschichte der europäischen Integration 1939-1957, Göttingen, 31996, S. 26.
[27] Vgl. LOTH, Der Weg nach Europa, S. 79-80.
[28] Vgl. LEPSZY und WOYKE, Belgien, Niederlande, Luxemburg, S. 205.
[29] Vgl. Van Elsuwege, Peter und Chamon, Merijn, Art.: „Die Benelux-Union. Ein Laboratorium für erweiterte Integration“, in: Armin Hatje und Peter-Christian Müller-Graff (Hrsg.), Europäisches Organisations- und Verfassungsrecht, Baden-Baden, 2014, S. 905-917, URL: https://www.nomos-elibrary.de/10.5771/9783845258317/europaeisches-organisations-und-verfassungsrecht, (12.08.2024), S. 907.
[30] Vgl. Jones, Erik, „The Benelux Countries: Identity and Self-Interest”, in: Simon Bulmer und Christian Lequesne (Hrsg.), The Member States of the European Union (The New European Union Series), Oxford, 2003, S. 164-184, URL: https://citeseerx.ist.psu.edu/document?repid=rep1&type=pdf&doi=68215147594 fcfeee504acccac8cdbb69161904d, (12.08.2024), S. 5.
[31] Vgl. ebd.
[32] Vgl. PETRI, Belgien, Niederlande, Luxemburg, S. 222.
[33] Vgl. LEPSZY und WOYKE, Belgien, Niederlande, Luxemburg, S. 81.
[34] Vgl. LOTH, Die Bundesrepublik Deutschland und ihre Politik, S. 78.
[35] DUMOULIN, Le developpement des relations triangulaires, S. 69.
[36] Vgl. COOLSAET, Rik, Histoire de la politique étrangère belge, Brüssel, 1988, S. 148.
[37] Vgl. LOTH, Die Bundesrepublik Deutschland und ihre Politik, S. 78.
[38] Vgl. ebd., S. 79.
[39] Vgl. COOLSAET, La politique étrangère belge, S. 153-154.
[40] Vgl. LOTH, Die Bundesrepublik Deutschland und ihre Politik, S. 80.
[41] Vgl. SCHÜRINGS, Benelux, S. 14.
[42] Vgl. LEPSZY und WOYKE, Belgien, Niederlande, Luxemburg, S. 207.
[43] Vgl. COOLSAET, La politique étrangère belge, S. 127.
[44] Vgl. LEPSZY und WOYKE, Belgien, Niederlande, Luxemburg, S. 207.
[45] Vgl. COOLSAET, La politique étrangère belge, S. 127-128.
[46] Vgl. ebd., S. 129.
[47] Vgl. ebd., S. 127-128.
[48] Vgl. LEPSZY und WOYKE, Belgien, Niederlande, Luxemburg, S. 14.
[49] Vgl. COOLSAET, La politique étrangère belge, S. 129.
[50] Vgl. LOTH, Der Weg nach Europa, S. 60.
[51] Vgl. LOTH, Die Bundesrepublik Deutschland und ihre Politik, S. 80.
[52] Vgl. SCHÜRINGS, Benelux, S. 16.
[53] Vgl. LOTH, Die Bundesrepublik Deutschland und ihre Politik, S. 80.
[54] Vgl. PFETSCH, Frank R., Die Europäische Union. Geschichte, Institutionen, Prozesse, München, 1997, 2. erw. und akt. Aufl., S. 78.
[55] Vgl. Vanhoonacker, Sophie, „Eine Bestandsaufnahme der Benelux-Kooperation“, in: Danuta Kneipp und Eckart D. Stratenschulte (Hrsg.), Staatenkooperation in der EU und darüber hinaus, Opladen, 2003, S. 33-41, S. 35.
[56] Vgl. PFETSCH, Die Europäische Union, S. 78-79.
[57] Vgl. VANHOONACKER, Bestandsaufnahme der Benelux-Kooperation, S. 35.
[58] Vgl. PFETSCH, Die Europäische Union, S. 78-79.
[59] Vgl. COOLSAET, La politique étrangère belge, S. 163.
[60] Vgl. PFETSCH, Die Europäische Union, S. 78-79.
[61] Vgl. COOLSAET, La politique étrangère belge, S. 163.
[62] Vgl. LEPSZY und WOYKE, Belgien, Niederlande, Luxemburg, S. 216.
[63] Vgl. KOLL, Metropolregion Benelux-NRW?, S. 35.
[64] Vgl. Blom, Hans und Lamberts, Emiel, „Epilogue. Unity and Diversity in the Low Countries“, in: Hans Blom und Emiel Lamberts (Hrsg.), History of the Low Countries, New York und Oxford, 2006, S. 472-485, S. 484.
[65] Vgl. JONES, The Benelux Countries, S. 7.
[66] Vgl. ebd.
[67] Vgl. LOTH, Die Bundesrepublik Deutschland und ihre Politik, S. 83.
[68] Vgl. ebd., S. 83-84.
[69] Vgl. ebd., S. 84.
[70] Vgl. BITSCH, La France dans la construction européenne, S. 96.
[71] Vgl. LOTH, Die Bundesrepublik Deutschland und ihre Politik, S. 84.
[72] Vgl. ebd.
[73] Vgl. ebd.
[74] Vgl. BITSCH, La France dans la construction européenne, S. 96.
[75] Vgl. VANHOONACKER, Bestandsaufnahme der Benelux-Kooperation, S. 36.
[76] Vgl. LEPSZY und WOYKE, Belgien, Niederlande, Luxemburg, S. 215.
[77] Vgl. WOYKE, Benelux-Wirtschaftsunion, S. 58.
[78] Vgl. LOTH, Die Bundesrepublik Deutschland und ihre Politik, S. 88.
[79] Vgl. ebd., S. 90.
[80] Vgl. LOTH, Die Bundesrepublik Deutschland und ihre Politik, S. 88.
[81] Vgl. VANHOONACKER, Bestandsaufnahme der Benelux-Kooperation, S. 36.
[82] Vgl. VANHOONACKER, Bestandsaufnahme der Benelux-Kooperation, S. 36.