(Vor)Bereitende(r) Weg(e) zur Benelux-Union zwischen 1921 und 1948 – Geeinte Wirtschaft von gemeinsamem Interesse?

Inhaltsverzeichnis

Wo muss eine Geschichte der Benelux-Union beginnen? Ist etwa schon die Prähistorie der Kooperation als ihr Fundus anzusehen? Dieser Beitrag untersucht die Ausgangssituation und Motivationen für die Dreiländerkooperation ab 1943 und legt dar, inwieweit schon seit den 1920er Jahren wesentliche Strukturen für die spätere Zusammenarbeit geschaffen wurden.

Hinführung

Dieser Aufsatz ist Teil II im Rahmen der Reihe Weg(e) zur Benelux-Union – (Ab)Geschlossener Zwischenschritt zur europäischen Integration oder eigendynamischer Prozess sondergleichen? Alle Artikel der Reihe finden sich hier.

Wie bereits im ersten Beitrag dieser Reihe erwähnt, lässt sich eine Geschichte der Benelux-Kooperation nicht ohne die Erörterung einer gemeinsamen Vorgeschichte darstellen, können doch nur so die Motive für ihre Entstehung ausreichend verstanden werden. Ob jedoch auf Basis der bis zur Unabhängigkeit Belgiens 1830 vereinigten Provinzen tatsächlich von einem politischen „Fundus“[1] die Rede sein sollte, wie dies zuweilen in der Forschungsliteratur geschieht, muss zur Diskussion gestellt werden. Es ist durchaus zutreffend, dass eine gemeinsame gesellschaftliche und politische Vergangenheit wie im Falle der historischen Niederlande eine gewisse kollektive Konstante in der Traditionsbildung darstellen kann. Als unzulässig muss dagegen die darin enthaltene Implikation gelten, gemeinsame Herrschaft führe automatisch zu einer gemeinsamen politischen Identität, ist doch hier gerade die Trennung des ehemals vereinten Gebietes im Herzen Kontinentaleuropas von Bedeutung.[2] Richtiger erscheint es in diesem Fall von einer pragmatischen Interessensgemeinschaft[3] zu sprechen, obschon die sich allmählich prozesshaft konstituierende Wirtschaftsunion den Status einer solchen im Hinblick auf das zunehmende gemeinsame Auftreten der drei Staaten übersteigt.[4] [5] Für die anfänglichen Zusammenschlussbestrebungen waren jedoch in erster Linie ökonomische Interessen der zunächst zwei, und erst mit Unabhängigkeit Luxemburgs im Jahr 1839 drei Staaten vordergründig. So gab es seit 1830, d.h. unmittelbar nach Teilung der einst vereinten Provinzen aufgrund der Unabhängigkeitserklärung Belgiens „immer wieder Versuche […], zumindest ihre wirtschaftliche Einheit wieder herzustellen“.[6] Als bedeutsam müssen hier zwei Beobachtungen gelten: Erstens, und dieser Aspekt dürfte für die Schilderung der weiteren Ereignisse wohl der Bedeutendste sein, ist der Begriff Einheit nicht stets synonym zur Idee der Vereinheitlichung zu verwenden. Denn zweitens, steht die Aussage Lepszys & Woykes, eine solche Restauration repräsentiere nur das Minimum der Ambitionen, im Konflikt zu einigen zeitgenössischen Quellen des von ihnen besprochenen Intervalls bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts.[7] Das Werk Patria Belgica des belgischen Autors Eugène van Bemmel aus dem Jahr 1860 bewertet so zwar die Revolution von 1830 als ökonomisch nicht sinnvoll,[8] der Titel lässt jedoch darauf schließen, dass eine Rückkehr zu einer staatlichen Vereinigung über die Grenzen wirtschaftlicher Kollektive hinaus nicht antizipiert wurde.

Nichtsdestotrotz ergaben sich zunehmend systematische Kampagnen, die etwaige Möglichkeiten wirtschaftlicher Einheit auszuloten suchten. Zwischen 1909 und 1910 bauten beispielsweise Staatsmänner der drei Länder spezifische Komitees auf, um die Bedingungen für eine solche internationale Kooperation zu überprüfen.[9] Eine Zollunion, wie sie später umgesetzt werden sollte, erschien dabei aufgrund der im europäischen Kontext nur schwach ausgeprägten Zollbestimmungen wenig geeignet.[10] Der Erste Weltkrieg und seine Folgen provozierten allerdings zwischenstaatliche Diskrepanzen, die alle Vorhaben der Annäherung zunächst zurückdrängten. So war zeitweise die Beschlussfindung hinsichtlich des heutigen Benelux-Raums bei der Versailler Friedenskonferenz durch das Bekanntwerden eines geheimen annexionistischen Narrativs Belgiens gegenüber Niederländisch-Limburg sowie Luxemburg gefährdet,[11] wobei Belgien letztlich nur einen Zollanschluss Luxemburgs erzielen konnte, war letzteres doch zuvor aus dem Deutschen Zollverein ausgetreten.[12] Immerhin bilateral wurden somit allerdings ökonomische Strukturen geschaffen, auf denen spätere Benelux-Institutionen aufbauen konnten. Aus der 1921 gegründeten Zollunion[13] wurde 1922 eine Wirtschaftsunion, die 1944 um eine Währungsunion erweitert werden sollte.[14] Obschon die Chronologie in der Literatur durch Reduktion diverser Unionen auf eine einzige Zoll- und Währungsunion zuweilen verfremdend wiedergegeben wird,[15] ist jedoch auffällig, dass die entsprechenden Vertragsschlüsse durch das Gros der Literatur anerkannt werden. Der Historiker Franz Petri spricht im Hinblick auf die Zollunion gar von einem „ersten Schritt auf dem Wege zur Benelux“.[16] Eben dieses Fundament der Benelux-Verbunde wird in Form der belgisch-luxemburgischen Unionen daher für die weiteren Ausführungen eine bedeutsame Rolle spielen.

Zunächst sei jedoch auch für die Wirtschaftsunion zwischen Belgien und Luxemburg darauf hingewiesen, dass diese ebenfalls nicht durch absolute Zustimmung hervorgebracht wurde. Vielmehr hatten die Luxemburger 1922 per Referendum für eine Union mit dem wirtschaftlich bedeutsameren Frankreich gestimmt,[17] was die Erfahrungen mit der Zollunion, vor allem aber ihr Zustandekommen abzuwerten scheint. Tatsächlich sollte die Erfahrung mit Belgien und seinen annexionistischen Tendenzen für Luxemburg so prägend sein, dass die luxemburgische Politik auch späteren Vertragsschlüssen und Unionsgründungen zunächst eher distanziert gegenüberstand.[18] Schon 1922 war es eine rational-ökonomische Begründung, die ausschlaggebend war, der Union nun doch zuzustimmen, hatte Großbritannien die Union zwischen Luxemburg und Frankreich doch unterbunden.[19] Ökonomische Zweckrationalität schien somit zur Hauptantriebskraft sich verdichtender Annäherungen durch Vertragsschlüsse zu werden. Die Gewichtung des eigenen Staates erschien allem Anschein nach größer im repräsentativen Bund als im Auftreten als Kleinstaat,[20] was sich u.a. 1932 in einem erfolgreichen Referendum der Handelskammer der Niederlande zu dieser Frage in Belgien offenbart.[21] Zeitgenössisch unterstrich man dabei eine Mehrheit auf beiden Seiten, die für eine engere Zusammenarbeit stimmte.[22] Dies artikulierte sich beispielsweise in der Konvention von Ouchy, durch die 1932 erstmals auch die Niederlande an politischen Zusammenschlüssen zwischen den Benelux-Staaten beteiligt wurde.[23] Ein 1927 verabschiedeter Kooperationsvertrag zwischen Belgien und den Niederlanden stellte hierfür die Grundlage dar,[24] wobei die ursprüngliche Hoffnung der Beitritte weiterer Länder nicht erfüllt wurde.[25] Provoziert wurde dagegen aber eine entscheidende kollektive Erfahrung für die Zusammenfindung des Benelux-Verbundes.[26] Demgegenüber umstrittener war die Initiative für eine Zollunion mit den Niederlanden und den skandinavischen Staaten.[27] Obschon die Handelssicherheit im Kontext der ansteigenden Inflation[28] sowie vor dem Hintergrund der u.a. durch den Goldaustritt Großbritanniens ausgelösten Wirtschaftskrise,[29] zum prioritären Ziel erkoren wurde, offenbarte sich ein ähnlich distanzvoller Pragmatismus Belgiens gegenüber den Niederlanden, wie zuvor jener Luxemburgs gegenüber Belgien und führte so zu Diskussionen in der belgischen Handelskammer.[30] Vor allem äußerte sich die Sorge, dass ein Bündnis mit den Niederlanden eine größere Union mit Frankreich verhindern könnte.[31] Das größere und ökonomisch stärkere Nachbarland wurde also auch hier zunächst jedweder Kleinstaatengemeinschaft vorgezogen. Dennoch konnte letztlich in Form der Oslo-Allianz eine intensivere Zollabsprache zwischen den späteren Benelux-Staaten und den skandinavischen Ländern[32] erreicht und somit eine weitere Erfahrung der Zusammenarbeit erwirkt werden.

Die hier aufgeführten verschiedenen Allianzen und Unionen der Prä-Benelux-Zollunionszeit dürfen in ihrer Bedeutsamkeit jedoch keineswegs auf die antizipierte Wirkung nach außen sowie die ökonomische Sicherung reduziert werden. Zu schnell würde vor diesem Hintergrund die Bilanz der Erfolglosigkeit nach Lepszy und Woyke gerechtfertigt erscheinen.[33] Der expansiven Dimension der Bestrebungen nach zu urteilen, mag jene sogar zutreffend sein, jedoch wird der wesentliche Mechanismus einer selbstwirksamen Kollektiverfahrung, wie ihn Lepszy und Woyke selbst erwähnen,[34] dabei ignoriert. Es muss zwar vermutet werden, dass es sich hierbei weniger um eine intendierte als eine unbeabsichtigte Folge handelt, für die weitere Entwicklung der Benelux-Kooperation stellte diese ‚Nebenwirkung‘ der Geschichte in Form erstmaliger moderner kollektiver Erfahrungen aber wohl das wichtigste Element der Zusammenschlüsse dar.

Ebenfalls nicht unerwähnt dürfen die nur in einem losen Zusammenhang mit den Kooperationen stehenden, allmählich bereits in den 1920er Jahren aufkommenden Gedanken der Kultur- und Sprachverbundenheit zwischen Flandern und den Niederlanden bleiben.[35] Diese beschränkten sich zwar nur auf kulturbewusste und politisch aktive Kreise,[36] zeugen jedoch auch außerhalb der wirtschaftspolitischen Annäherungen und Diskurse von kollektiven Bewusstseinsphänomenen, die über verengte nationskulturelle Vorstellungen hinausgehen und das transkulturelle Potential des Benelux-Raums greifbar machen. Natürlich darf nicht behauptet werden, etwaige Phänomene wären unmittelbar durch die bereits erwähnten Allianz- und Unionsschlüsse entstanden. Tatsächlich wurden sie mitunter auch als diesen widerstrebend gedeutet. Ein einfacher Blick auf die zunehmend nationalistischen Tendenzen der 1930er Jahre, im Kontext derer zur Vereinigung Flanderns und den Niederlanden aufgerufen wurde, dürfte dies nur allzu deutlich zeigen.[37] Vor diesem Hintergrund intendierten die Unionsinitiativen dann sicherlich nicht nur eine Vergrößerung des gemeinsamen Einflussbereiches, sondern nach Lepszy und Woyke auch umgekehrt die Verminderung eines Übergewichts einzelner Staaten innerhalb des Benelux-Verbundes,[38] was ebenfalls im Weiteren deutlicher werden dürfte. Kritisch anzumerken ist, dass auch Lepszy und Woyke in diesem Punkt ihre eigene Argumentation ad absurdum führen, indem sie selbst die Rolle der Niederlande in besonderer Weise hervorheben und einen etwaig behaupteten Mechanismus der Eindämmung des Einflussbereiches einer Einzelmacht somit gewissermaßen als gescheitert entlarven,[39] obschon dies sicherlich eine Frage der Perspektive sein mag. Die Erwähnung vergleichbarer Sorgen als Handlungsmotivation findet sich dagegen auch bei Craeybeckx und Meynen, welche die Wallonen als ursprüngliche Benelux-Skeptiker aufgrund der Furcht vor Begünstigung und einer Vormachtstellung der Flamen darstellen.[40] Obschon Erscheinungen dieser Art hier nicht im Fokus stehen, dürfen sie aufgrund ihre Bedeutung für die Identitätsfindungen im Benelux-Raum nicht außer Acht gelassen werden. Und auch, wenn sie nicht unmittelbar durch die Unionsbestrebungen hervorgerufen wurden, erscheint es logisch, dass sie dank der Annäherungen zumindest sekundär an Raum gewannen. Ihre Darstellung ist jedoch an dieser Stelle lediglich als kurzer Exkurs zu verstehen.

Im vorliegenden Kontext erheblicher scheinen dagegen die tatsächlichen Bestrebungen und Begründungsereignisse des ersten Benelux-Verbundes, welche aus den vormals diskutierten Beschlüssen, Bedingungen und Motiven entsprangen und schöpften. Bereits während des Zweiten Weltkrieges kam es nicht zuletzt durch die Erfahrungen des Krieges selbst zu einer Suche nach bekannten und zuverlässigen Vertrauten.[41] Die Vertreter der Exilregierungen Belgiens, der Niederlande sowie Luxemburgs traten so 1943[42] erstmals in London zusammen,[43] wobei zunächst die Beendigung des Krieges das primäre gemeinsame Ziel darstellte.[44] Anknüpfend an vorangegangene Kooperationsinitiativen spielten jedoch schon zu Beginn der gemeinsamen Vertragskonsolidierung vor allem wirtschaftliche Interessen die eigentlich entscheidende Rolle. Eindeutig ablesbar ist dies an dem am 21. Oktober 1943 von allen drei Parteien unterzeichneten Abkommen über die Schaffung einer gemeinsamen Währungsunion.[45] Knapp ein Jahr später traten die Vertreter der drei Staaten erneut zusammen und verabschiedeten einen gemeinsamen Zollvertrag.[46] Der politisch-programmatische Grundstein für die Benelux-Union war gelegt. Allein der Vorsatz zur Gründung einer Währungsunion schien jedoch nicht ausreichend. Vielmehr musste zunächst die bereits vorhandene Zusammenarbeit zwischen Belgien und Luxemburg als strukturelles Fundament gefestigt werden. 1944 erfolgte die bereits angedeutete formale Gleichstellung des belgischen und luxemburgischen Francs per Dekret, was die bestehende Kooperation stärkte.[47] Ob darin nun eine Absicherung gegen ein mögliches Scheitern der geplanten Benelux-Währungsunion durch die Verstärkung existenter Unionen abzulesen ist oder die bilaterale Union die spätere Umsetzung einer Vereinigung der Währungen aller drei Benelux-Staaten erleichtern sollte, lässt sich nicht bestimmen, obschon aus heutiger Sicht bekannt ist, dass die Pläne zur exklusiven Währungsunion der drei Staaten nie umgesetzt wurden.

Das Ende des Zweiten Weltkrieges stellte hinsichtlich der Zielsetzungen und Bestrebungen jedoch keine Zäsur dar. Zwar bedurfte es zunächst einer Konsolidierungszeit zum Wiederaufbau der jeweiligen nationalen Wirtschaft,[48] die Ziele für eine Zusammenführung von zumindest Teilen der Wirtschaftspolitik blieben jedoch bestehen. Der germanozentrische Bruch von 1945[49] lässt sich also für die Gemeinschaftsbestrebungen im Benelux-Raum nicht feststellen. Vielmehr repräsentierte der Neuaufbau eine gemeinsame Basis,[50] welche durch unterschiedliche in erster Linie ökonomische Bedarfe und damit verbundene Interdependenzen noch verstärkt wurde. Für Belgien und Luxemburg bestand ein solcher Bedarf in der Suche eines Absatzmarktes für die eigene Kohle- und Stahlproduktion, welchen sie in den Niederlanden finden sollten.[51] Ein problematisches Resultat waren jedoch die ungleichen Rollen innerhalb der wirtschaftlichen Beziehungen, denn die Niederlande selbst hatten keine Güter anzubieten, die sie im Gegenzug hätten exportieren können.[52] 

Im Hinblick auf die Wirtschaftsleistung sorgten das Kriegsende und die Kriegsfolgen in den ersten Jahren ab 1945 für eine Verzögerung der Umsetzung einer Benelux-Union, sofern diese als Verwirklichung der 1943 und 1944 bestimmten Abkommen verstanden wird. Insbesondere die zum Erliegen gekommenen Transitgeschäfte in Rotterdam erschwerten den ökonomischen Wiederaufbau der Niederlande.[53] Die dadurch gebeutelte Wirtschaft gab jedoch Raum und Anlass für weitere wirtschaftliche Verflechtungen, denn Belgien gewährte den Niederlanden 1947 einen Kredit von 4200 Millionen Francs.[54] Belgien handelte damit zwar aus Eigeninteresse, konnte somit doch der eigene Absatzmarkt gestützt werden, es wurden aber zugleich wesentliche Interdependenzen geschaffen, die als Beschleuniger für die angestrebte Realisierung der Benelux-Union wirken sollten – selbstverständlich ebenfalls im Eigeninteresse des kreditgewährenden Staates. Für die ersten Nachkriegsjahre ist die anfänglich geschilderte Interessensgemeinschaft vor diesem Hintergrund ohne Frage für den Großinvestor Belgien und die eine Unterstützung benötigenden Niederlande beobachtbar.

Motiviert durch die erhaltenen Zuwendungen ergriffen zunächst die Niederlande 1947 die Initiative zur Wiederaufnahme der Planungen einer Vertiefung der Benelux-Kooperation.[55] Durch ein Zusatzprotokoll wurde das Abkommen von 1944 zum Aufbau einer Zollunion mit dem Ziel der Etablierung einer Wirtschaftsunion erweitert.[56] So einigte man sich neben der Aufhebung der Zölle auch auf die Vereinheitlichung der Verbrauchs- und Umsatzsteuern,[57] die schnelle Einführung gemeinsamer Zolltarife für alle Importe aus Drittländern, eine gemeinsame indirekte Steuerpolitik sowie eine gemeinsame Agrar- Industrie- & Handelspolitik.[58] Bei allen programmatischen Bekundungen blieb jedoch auch die gegenseitige Abhängigkeit Belgiens und der Niederlande voneinander wesentlicher Antrieb der Beschlussfindung. So kann als früher Zweck der Benelux-Union vor allem auch die Absicht gelten belgischen Banken einen größeren Handlungsraum zu gewähren, damit diese wiederum niederländischen Banken eine größere Reichweite zusichern konnten.[59] 

Hier drängt sich die Frage nach der Bedeutung für und von Luxemburg in dieser erweiterten Konsolidierungszeit auf. In diesem Kontext werden, wie bereits zuvor angedeutet, die bilateralen Unionsschlüsse mit Belgien bedeutsam. Beide Länder konnten bereits vor den Vertragsschlüssen mit den Niederlanden in den wesentlichen ökonomischen Bereichen Zölle und Währung als Einheit gesehen werden und begannen die Verhandlungen formal gesehen auf Basis gemeinsamer Übereinkünfte. Inwieweit Luxemburg sich dabei zuvor belgischen Bestimmungen und dem Vorrang dieser hatte anpassen müssen, kann an dieser Stelle nur hypothetisch beantwortet werden. In Anbetracht des anfänglich geschilderten annexionistischen Narrativs Belgiens nach dem Ersten Weltkrieg erscheint ein solcher Anpassungszwang zunächst wahrscheinlich. Eine eingehende Untersuchung dieser Frage würde jedoch den Umfang dieser sowie der folgenden Beiträge übersteigen. Vor dem Hintergrund der ebenfalls bereits dargelegten Vorsicht und Skepsis Luxemburgs im Hinblick auf das politische Manövrieren des belgischen Staates dürfte Luxemburg allerdings einen ebenso großen Nutzen wie Belgien aus Zollbestimmungen und Erweiterungsprotokoll zu ziehen gewusst haben.

Diese Annahme kann auch mit einem Blick auf die konkreten Umsetzungen exemplarisch bestätigt werden – hierzu im Verlauf der Ausführungen mehr, denn zunächst ließen konkrete Abstimmungsprozesse im Benelux-Raum mit Ausnahme der Einführung der Autoverkehrsfreiheit sowie eines gemeinsamen Posttarifs im Jahr 1947 noch auf sich warten.[60] Die Priorität galt in allen drei Staaten weiterhin der Beseitigung der Kriegsschäden, wodurch sich eine gemeinsame Koordinierung der Zollbestimmungen verzögerte.[61] Erst 1948 trat mit Vereinheitlichung der Außen- und Aufhebung der Binnenzölle[62] die geplante Zollunion in Kraft.[63] Damit verbunden war eine erhöhte Freizügigkeit innerhalb der Union. Es genügte nun das Ausfüllen eines kostenlosen Ausreiseformulars an der Grenze.[64]

Die Einführung der Zollunion war jedoch keinesfalls ein unkomplizierter und von jedermann begrüßter Prozess. Öffentliche Stimmen aus anderen Staaten, explizit aus dem amerikanischen Raum äußerten sich durchaus kritisch.[65] Skepsis wurde laut und der Verdacht formuliert, der Verbund diene als Deckmantel versteckter Interessen,[66] obschon zeitgenössische Verfechter des Benelux-Verbunds außerhalb der drei Staaten diese Vermutung nicht gelten lassen wollten.[67] Doch auch innerhalb der Staaten wurden in der Bevölkerung zuweilen Kritik und Unverständnis geäußert, wobei diese sich zumeist eher gegen die Umsetzungsweise der neuen Bestimmungen durch die Grenzbeamten sowie die Effektivität und den Nutzen der Maßnahmen richtete.[68] Letzterer Aspekt wird durch den nachweislichen Anstieg des Intrabeneluxhandels um 200% zwischen 1948 und 1958 sowie den damaligen Ertrag des Benelux-Außenhandels in Höhe von 2,3 Mrd. US-Dollar widerlegt,[69] – obschon hinterfragt werden muss, ob der Exportanstieg allein auf die Benelux-Kooperationen zurückzuführen ist[70] und nicht beispielsweise auf steigende bilaterale Handelsaktivitäten mit Anrainerstaaten.

Trotz der eindeutig ansteigenden Wirtschaftskraft zeigt die immerhin teilweise vorhandene subjektive Unzufriedenheit mit den Maßnahmen des Benelux-Verbunds, dass der vom Politologen Erik Jones proklamierte symbolische Wert des Verbunds nach innen und dessen behauptete Rückwirkung auf die einzelnen nationale Identitäten nicht zu generalisieren ist.[71] Ohne Frage verlangt die eindimensionale Aussage von Jones weitere Differenzierungen: So z.B. jene zwischen den Gemeinsamkeiten und Annäherungen während der Einigungsprozesse unter Politikern als Repräsentanten einer der drei Staaten und den realen Identifikationsprozessen der Bevölkerung mit dem neuen Staatenbund. Fernand Baudhuin stellte etwa fest, dass die sechs Vertreter der drei Länder bei den Beratungen zur Benelux-Wirtschaftsunion 1948 eine gemeinsame „mentalité“[72] erreichten,[73] was jedoch keineswegs auf die allgemeine Bevölkerung zu übertragen wäre. Aus Baudhuins Ausführungen ableitbar und daher durchaus belegbar erscheint dagegen eine gewisse Heterogenität hinsichtlich der jeweiligen Erwartungen in der Bevölkerung gegenüber den geplanten Maßnahmen, deren Umsetzung unmittelbar bevorstand. Hierzu gab es sowohl sehr kritische Stimmen als auch begeisterte. Neben der Hoffnung einer bevorstehenden Angleichung von Telefonkosten bezeugen die zeitgenössischen Quellen so u.a. die Zuversicht der Bewohner*innen des Benelux-Raums der Umsetzung einer baldigen Standardisierung von Rauschmitteln.[74] Sogar eine vollkommene ökonomische Fusion wurde in diesem Zusammenhang, wie sich bei Baudhuin herauslesen lässt, prophezeit, wenn auch durchaus im Bewusstsein möglicher Gegensprecher.[75] Die realen Verhältnisse sollten zunächst die Gegner in ihrer Haltung bestärken und die Optimisten in ihren Hoffnungen enttäuschen, denn auch wenn 1948 eine Zollkonvention verabschiedet wurde, sollte die Wirtschaftsunion noch bis 1958 bzw. 1960 auf sich warten lassen.[76] So blieben u.a. Importbeschränkungen und Unterschiede in den jeweiligen Steuersystemen bestehen, die z.T. noch bis in die 1990er Jahre und darüber hinaus für das Ausbleiben eines wirklichen gemeinsamen Marktes verantwortlich waren.[77] 

Nicht zuletzt dürften es die inneren Anpassungsschwierigkeiten bei der Überwindung zweier divergierender ökonomischer Systeme, das der Niederlande und jenes der bereits bestehenden Union zwischen Belgien und Luxemburg, gewesen sein, die diese Verzögerung zu verantworten hatten. So hatten beispielsweise Belgien und Luxemburg bei der Klassifizierung von Waren zum Zweck der Verzollung ein differenzierteres System vorzuweisen als die Niederlande, in denen z.B. nur die in den offiziellen Listen geführten Produkte als zollpflichtig galten.[78] In der Folge wurde eine anteilige Adaption beider Systeme notwendig, wie beispielsweise die belgisch-luxemburgische Übernahme der in den Niederlanden üblichen Trennung von Verbrauchssteuer und Zoll.[79] Seitens der Niederlanden erfolgte gleichzeitig die Einführung der belgisch-luxemburgischen zweigliedrigen Kategorisierung durch Maximal- und Minimalraten.[80] Diese Beispiele verdeutlichen, dass das belgisch-luxemburgische System, wie bereits angedeutet, die zentrale Basis für einen Benelux-Zusammenschluss war.

Bei genauerer Betrachtung der Einzelmaßnahmen kann in diesem Kontext auch noch einmal detaillierter nachvollzogen werden, inwieweit Luxemburg seinen Status innerhalb des Benelux-Verbundes sichern und von diesem profitieren konnte. Hierzu bedarf es der Betrachtung präferentieller Ausnahmeregelungen zugunsten von Benelux-spezifischen Produkten in Abgrenzung zur ausländischen Konkurrenz.[81] Der Absatz des luxemburgischen Weins, welcher zuvor im Handelsabkommen mit Belgien zum Schutz vor Außenimporten von der Verbrauchssteuer befreit war, produzierte Belgien doch keine eigenen Weine, wurde bereits 1947 durch gemeinsame Anhebung der Zölle auf Weine mit Ursprung außerhalb des Benelux-Raums, also beispielsweise französische Weine, abgesichert.[82] Dieses Beispiel vermittelt anschaulich, inwieweit Luxemburg, wie zuvor nur kurz angedeutet, bereits in den Verhandlungen mit Belgien eigene wirtschaftliche Interessen durchsetzen konnte und in den Konsolidierungsprozess des Benelux-Verbundes einbrachte. Es vermittelt zudem einen Eindruck davon, inwieweit trotz der bis dato lediglich erreichten Zollunion bereits ein gemeinsamer Markt vorgeformt wurde. Begünstigt durch weitere Regelungen, die im Kontext einheitlicher Zollregelungen zu treffen waren, wozu unter anderem die Wertermittlung eingeführter Produkte zählte,[83] wurde in der Praxis zunehmend eine übergreifende Wirtschaftsunion antizipiert. Aushandlungsprozesse dieser Art waren selbstverständlich nicht konfliktfrei. Es gab Sektoren und Produkte, für welche die (bi-) nationalen Interessen zunächst zu überwiegen schienen, wie beispielsweise Tabak, welchen Belgien und Luxemburg eigens anbauten und daher hohe Zölle präferierten, während die Niederlande mangels eigener Erzeugung für dieses Produkt auf niedrige Zölle drängte.[84] Letztlich konnten jedoch innere Uneinigkeiten dieser Art,[85] wie aber auch zu vermutende Zuteilungsprobleme der Erträge[86] durch pragmatische Kompromisse behoben werden. Auch für Probleme, die sich durch wirtschaftliche Beziehungen mit weiteren Staaten ergaben, sofern diese wiederum ihrerseits im Konflikt zu den Vorhaben standen, wurden Lösungen in Form von modifizierten Vereinbarungen mit weiteren Staaten und genereller Zollfreiheit von Produkten aus den Überseegebieten gefunden.[87] Der Benelux-Verbund konnte sich somit auch gegenüber der internationalen Wirtschaft positionieren und das Entgegenkommen von anderer Seite offenbart, dass die vormals erwähnte Kritik nicht den Normalfall darstellte. Außerdem zeigt gerade die Kompromissbereitschaft in den als konfliktreichen oder als unlösbare Probleme geltenden Handlungsfeldern, dass zumindest die Politik im Benelux-Raum und der antizipierten Wirtschaftsunion ein umfassendes Potential erkannte. Diese positive Haltung innerhalb der drei Staaten gegenüber den Entwicklungen eines Benelux-Verbundes sollte sich in den Folgejahren noch deutlicher abzeichnen.

Bibliographie

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[1] Hirsch, Mario, „Benelux ist mehr als nur ein geographischer Begriff: Ein Motor der europäischen Integration“, in: Danuta Kneipp und Eckart D. Stratenschulte (Hrsg.), Staatenkooperation in der EU und darüber hinaus, Opladen, 2003, S. 43-50, S. 47.

[2] Vgl. SCHÜRINGS, Ute, Benelux. Porträt einer Region, Berlin, 2017, S. 48.

[3] Vgl. PFETSCH, Frank R., Die Europäische Union. Geschichte, Institutionen, Prozesse, München, 1997, 2. erw. und akt. Aufl., S. 276.

[4] Vgl. LEPSZY, Norbert und WOYKE, Wichard, Belgien, Niederlande, Luxemburg. Politik, Gesellschaft, Wirtschaft, Leverkusen, 1985, S. 213.

[5] Eine solche Erweiterung im Bereich Sicherheitspolitik stellt der gemeinsame Polizeivertrag ab 1990 dar, zu dem auf dieser Seite ein Interview zwischen dem Belgienzentrum und Dr. Jochen Stöger unter dem Titel „Der Benelux-Polizeivertrag: Ein mustergültiges Abkommen zur
 grenzüberschreitenden polizeilichen Zusammenarbeit“ erschienen ist.

[6] LEPSZY und WOYKE, Belgien, Niederlande, Luxemburg, S. 213

[7] Vgl. LEPSZY und WOYKE, Belgien, Niederlande, Luxemburg,

[8] Vgl. Baudhuin, Fernand, „Le Benelux“, in: Politique étrangère, 14/1, 1949, S. 13-22, URL: https://www.jstor.org/stable/42708959 (12.08.2024), S. 13.

[9] Vgl. ebd., S. 13-14.

[10] Vgl. ebd., S. 14.

[11] Vgl. Petri, Franz, „Kapitel 5. Belgien, Niederlande, Luxemburg vom Ende des Ersten Weltkriegs bis zur Politik der europäischen Integration (1918-1970)“, in: DERS./SCHÖFFER, Ivo/ WOLTJER, Jan Juliaan, Geschichte der Niederlande. Holland, Belgien, Luxemburg, München, 1991, S. 192-234, S. 192-193.

[12] Vgl. ebd., S. 194.

[13] Vgl. ebd., S. 200.

[14] Vgl. PFETSCH, Die Europäische Union, S. 208.

[15] Vgl. SCHÜRINGS, Benelux, S. 179.

[16] PETRI, Belgien, Niederlande, Luxemburg, S. 200.

[17] Vgl. Jones, Erik, „The Benelux Countries: Identity and Self-Interest”, in: Simon Bulmer und Christian Lequesne (Hrsg.), The Member States of the European Union (The New European Union Series), Oxford, 2003, S. 164-184, URL: https://citeseerx.ist.psu.edu/document?repid=rep1&type=pdf&doi=68215147594 fcfeee504acccac8cdbb69161904d, (12.08.2024), S. 2.

[18] Vgl. Duchenne, Geneviève, „Les interculturels et l’idée européenne dans l’entre-deux-guerres“, in: Michel Dumoulin et al. (Hrsg.), Encore ces chers voisins. Le Benelux, l’Allemagne et la France aux XIXe et XXe siècles, Stuttgart, 2014, S. 37-50, S. 45.

[19] Vgl. JONES, The Benelux Countries, S. 2.

[20] Vgl. LEPSZY und WOYKE, Belgien, Niederlande, Luxemburg, S. 213.

[21] Vgl. BAUDHUIN, Le Benelux, S. 14.

[22] Vgl. ebd.

[23] Vgl. LEPSZY und WOYKE, Belgien, Niederlande, Luxemburg, S. 213.

[24] Vgl. Blom, Hans, „The Netherlands since 1830“, in: Hans Blom und Emiel Lamberts (Hrsg.), History of the Low Countries, New York und Oxford, 2006, S. 393-469, S. 446.

[25] Vgl. DUCHENNE, Les interculturels et l’idée européenne, S. 44.

[26] Vgl. DUCHENNE, Les interculturels et l’idée européenne, S. 44-45.

[27] Vgl. ebd., S. 44.

[28] Vgl. JONES, The Benelux Countries, S. 4.

[29] Vgl. BAUDHUIN, Le Benelux, S. 14.

[30] Vgl. DUCHENNE, Les interculturels et l’idée européenne, S. 44.

[31] Vgl. ebd., S. 46.

[32] Vgl. JONES, The Benelux Countries, S. 4.

[33] Vgl. LEPSZY und WOYKE, Belgien, Niederlande, Luxemburg, S. 213.

[34] Vgl. ebd.

[35] Vgl. PETRI, Belgien, Niederlande, Luxemburg, S. 199.

[36] Vgl. PETRI, Belgien, Niederlande, Luxemburg, S. 199.

[37] Vgl. DUCHENNE, Les interculturels et l’idée européenne, S. 47.

[38] Vgl. LEPSZY und WOYKE, Belgien, Niederlande, Luxemburg, S. 170.

[39] Vgl. ebd.

[40] Vgl. Craeybeckx, Jan und Meynen, Alain, „Chapter X“, in: Els Witte et al., Political History of Belgium. From 1830 onwards, Brüssel, 2009, S. 406.

[41] Vgl. JONES, The Benelux Countries, S. 2.

[42] Vgl. PETRI, Belgien, Niederlande, Luxemburg, S. 222.

[43] Vgl. ARBLASTER, Paul, A History of the Low Countries, Houndmills, Basingstoke und Hampshire, 22012, S. 236.

[44] Vgl. PETRI, Belgien, Niederlande, Luxemburg, S. 222.

[45] Vgl. ebd.

[46] Vgl. ebd.

[47] Vgl. PFETSCH, Die Europäische Union, S. 208.

[48] Vgl. BAUDHUIN, Le Benelux, S. 15.

[49] Vgl. Elvert, Jürgen, „Zur Einführung – Introduction“, in: Michel Dumoulin et al. (Hrsg.), Encore ces chers voisins. Le Benelux, l’Allemagne et la France aux XIXe et XXe siècles, Stuttgart, 2014, S. 9-33, S. 9

[50] Vgl. BAUDHUIN, Le Benelux, S. 14.

[51] Vgl. JONES, The Benelux Countries, S. 4.

[52] Vgl. ebd.

[53] Vgl. BAUDHUIN, Le Benelux, S. 15.

[54] Vgl. ebd.

[55] Vgl. ebd.: 16

[56] Vgl. PETRI, Belgien, Niederlande, Luxemburg, S. 222.

[57] Vgl. ebd.

[58] Vgl. WOYKE, Wichard, Europäische Organisationen. Einführung, München, 1995, S. 20.

[59] Vgl. ARBLASTER, A History of the Low Countries, S. 236.

[60] Vgl. BAUDHUIN, Le Benelux, S. 16.

[61] Vgl. LEPSZY und WOYKE, Belgien, Niederlande, Luxemburg, S. 214.

[62] Vgl. PETRI, Belgien, Niederlande, Luxemburg, S. 222.

[63] Vgl. PFETSCH, Die Europäische Union, S. 78.

[64] Vgl. BAUDHUIN, Le Benelux, S. 17.

[65] Vgl. ebd., S. 16.

[66] Vgl. BAUDHUIN, Le Benelux, S. 16.

[67] Vgl. ebd.

[68] Vgl. ebd.

[69] Vgl. Woyke, Wichard, Art. „Benelux-Wirtschaftsunion (Union Douanière Benelux/The Benelux Economic Union)“, in: Uwe Andersen (Hrsg.), Handwörterbuch Internationale Organisationen, Wiesbaden, 21995, S. 56-59, S. 58.

[70] Vgl. Dumoulin, Michel, „Le developpement des relations triangulaires dans le cadre de l’intégration européenne. La perspective de la durée“, in: Michel Dumoulin et al. (Hrsg.), Encore ces chers voisins. Le Benelux, l’Allemagne et la France aux XIXe et XXe siècles, Stuttgart, 2014, S. 67-76, S. 69.

[71] Vgl. JONES, The Benelux Countries, S. 3.

[72] BAUDHUIN, Le Benelux, S. 18.

[73] Vgl. ebd.

[74] Vgl. BAUDHUIN, Le Benelux, S. 15.

[75] Vgl. ebd., S. 21.

[76] Vgl. WOYKE, Benelux-Wirtschaftsunion, S. 56.

[77] Vgl. PETRI, Belgien, Niederlande, Luxemburg, S. 222.

[78] Vgl. Meade, James Edward, „Benelux. The Formation of the Common Customs“, in: Economica, 23/91, 1956, S. 201-213, URL: https://www.jstor.org/stable/2551153, (12.08.2024), S. 201.

[79] Vgl. ebd., S. 203.

[80] Vgl. ebd., S. 204.

[81] Vgl. ebd.

[82] Vgl. MEADE, The Formation of the common customs., S. 202-204

[83] Vgl. ebd., S. 202.

[84] Vgl. ebd., S. 206.

[85] Vgl. ebd., S. 207.

[86] Vgl. ebd., S. 210.

[87] Vgl. ebd., S. 208-210.

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Simon Wellner (Autor) & Sabine Schmitz (Betreuung)

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